Nebenkostenpauschale bei Wohngemeinschaften

  • Hallo,

    ich weiß das dieses Thema schon öfters besprochen wurde, allerdings liest man hierzu immer viele verschiedene Dinge.

    Ich möchte eine Eigentumswohnung zimmerweise als WG vermieten.

    Ist in diesem Fall eine Nebenkostenpauschale zulässig bzw. muss ich am Jahresende eine Heizkostenabrechnung den einzelnen Mietern zukommen lassen?

    Ich habe jetzt des öfteren gelesen, dass eine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung immer zu erstellen ist, es allerdings ein paar Ausnahmen gibt (§11 HeizkostenV).

    Auf manchen Websiten steht nun, dass WG-Vermietung eben eine solche Ausnahme ist. Allerdings finde ich das ganze im Gesetzestext nicht so wirklich wieder.

    Hat jemand dazu vielleicht weitere Informationen? Ich möchte einfach nur ein wenig Rechtssicherheit haben.

    Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    Liebe Grüße,

    Luis

  • Die Ausnahme nach § 11 HeizKV gilt hier, weil es nicht möglich ist, den Verbrauch der WG Bewohner zu messen. In den zugeteilten Zimmern ginge das noch. Aber wer welchen Verbrauch in den Gemeinschaftsräumen erzeugt hat, lässt sich nicht messen.

  • Okay, das klingt logisch. Danke!

    Und eine Pauschale für Heizkosten ist dann auch auf die zugeteilten Zimmer möglich und nicht nur für Gemeinschaftsräume? :)

  • Wenn eine Pauschale vereinbart wird, dann nicht für bestimmte Zimmer, sondern dann generell für den Mieter. Allerdings ist es bei Wohngemeinschaften eher üblich und auch gerechter, wenn man die Kosten der Wohnung insgesamt nach Verbrauch korrekt ermittelt und diesen Betrag dann nach Personen oder dem Verhältnis der Zimmergröße aufteilt.

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