Hallo,
ich weiß das dieses Thema schon öfters besprochen wurde, allerdings liest man hierzu immer viele verschiedene Dinge.
Ich möchte eine Eigentumswohnung zimmerweise als WG vermieten.
Ist in diesem Fall eine Nebenkostenpauschale zulässig bzw. muss ich am Jahresende eine Heizkostenabrechnung den einzelnen Mietern zukommen lassen?
Ich habe jetzt des öfteren gelesen, dass eine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung immer zu erstellen ist, es allerdings ein paar Ausnahmen gibt (§11 HeizkostenV).
Auf manchen Websiten steht nun, dass WG-Vermietung eben eine solche Ausnahme ist. Allerdings finde ich das ganze im Gesetzestext nicht so wirklich wieder.
Hat jemand dazu vielleicht weitere Informationen? Ich möchte einfach nur ein wenig Rechtssicherheit haben.
Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Liebe Grüße,
Luis