Hallo.
Wir sind am 15.06.2023 in eine Wohnung eingezogen in dem Vertrag wurde festgelegt, dass wir eine Mindestmietdauer von 12 Monaten haben. Die wortwörtliche Klausel lautet:
"Mindestmietdauer von 12 Monaten und Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, d.h. Die ordentliche Kündigung kann vom Mieter frühestens zum 14.06.24 ausgesprochen werden."
Damit wurde doch vertraglich festgesetzt dass wir zum 14.06.2024 ausziehen können.
Im allgemeinen gilt ja meist zum monatsende erst sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Ich bin der Meinung dass diese klausel einem Auszug zum 14.06 nichts entgegen stellt.
Können wir also zum 14.06.2024 kündigen oder erst zum 30.06.2024?