Liebes Forum,
durch das hier vorhandene Schwarmwissen erhoffe ich mir eine Antwort wonach ich mir vielleicht den Mieterschutzbund ersparen kann. Ich Danke vor ab schonmal herzlich für die Möglichkeit hier fragen zu dürfen!
Wir sind im August 2023 aus unserer Wohnung ausgezogen, und haben im Dezember 2023 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Die enthaltenen Heizkosten waren an Einheiten doppelt so hoch berechnet wie in den vier Jahren zuvor. Wir haben daraufhin um eine Erklärung gebeten. Nun wurde uns heute geantwortet das im Jahr 2022 bei uns an zwei Terminen nicht abgelesen werden konnte, und gleichzeitig ein Zähleraustausch nicht statt finden konnte, sowie dass im Jahr 2021 schon geschätzt werden musste, und man dementsprechend den Durchschnitt der Liegenschaft berechnet hat.
Unser Verbrauch sieht wie folgt aus:
2018 - 1449,729 Einheiten
2019 - 1437,44 Einheiten
2020 - 1437,44 Einheiten
2021 - 1437,44 Einheiten
2022 - 2782,913 Einheiten
Im Jahr 2022 waren wir zum Ende hin länger im Ausland und fanden nach Rückkehr tatsächlich zwei Karten für Termine zur Ablesung im Briefkasten. Und in der Nebenkostenabrechnung ist der Vorgang der Schätzung auch ganz klein geschrieben angegeben. Im Jahr 2021 gab es definitiv keine Termine zur Ablesung, da meine Frau zu der Zeit stets zuhause war. Können wir nicht beweisen. Und wie man den Einheiten entnehmen kann war die letzte Messung wohl auch in 2019. Uns fiel das über die Jahre nicht auf, da wir kaum heizen und die Kosten in der Nebenkostenabrechnung nicht heraus stachen. Im Jahr 2022 haben wir zudem auf Grund der Energiekrise und weltpolitischen Lage noch weniger geheizt als wir es ohnehin schon taten.
Die Situation nach Recht scheint klar: Wir waren nicht anwesend, es konnte nicht abgelesen werden, deswegen wird geschätzt. Unser Fehler. Nun möchte ich aber fragen ob es auch rechtens ist, wenn der geschätzte Wert so eklatant von den vorherigen Messungen/Schätzungen abweicht. Es ist fast doppelt so viel. Das Haus bietet insgesamt 367 m2 bewohnbare Fläche, wovon wir die größte Wohnung mit 86,76 m2 bewohnten, was fast 25% der gesamten Fläche ist. Das Haus wird von einem Maklerbüro betreut mit dem es keine Basis für ein konstruktives Gespräch gibt.
Gibt es hier auf Grund der so hohen Schätzung, oder der im Vergleich prozentual hohen m2 Anzahl, irgend eine Grundlage um sich dagegen wehren zu können? Da bis heute der Zähler nicht ausgetauscht wurde wird von Jan. 2023 - August 2023 auch nach Liegenschaft geschätzt. Wenn es am Ende unser Fehler ist schlucke ich die Pille, jedoch würde ich mich wenn möglich sehr gerne dagegen wehren.
Herzlichen Dank!
-Daniel