Mieterhöhung ab März - Vergeichsmiete - Einzug unrenovierte Wohnung

  • Guten Tag an alle.

    Ich möchte versuchen, auf dem Forum um Hilfe zu bitten, da ich nicht weiß, an wen ich mich wenden kann.

    Gestern habe ich vom Vermieter einen Brief erhalten, wo ab März eine Mieterhöhung stattfindet und ich dem zustimmen muss.

    In der Wohnung lebe ich seit 2016. In der Zeit gab es immer mal eine kleine Mieterhöhung, sodass die Miete von ~254 langsam auf ~285 angehoben wurde. Ich habe dagegen nie irgendwas gemacht, sondern habe die Miete bezahlt wie es gefordert war. Jetzt wird die Miete ab März auf 311 angehoben.

    In der Wohnung hat der Vermieter nie was gemacht. Ich bin in eine nicht renovierte Wohnung eingezogen. Zum Beispiel die Kabelleisten, die an den Wänden unten verlaufen sowie das Linoleum sind alt. An manchen Ecken (Küche) fliegt zB. eine Plastikecke der Leiste ständig ab und lässt sich nicht "selbst" reparieren. Usw. Usf.

    Ich verstehe nicht ganz, warum der Vermieter die Miete ständig erhöhen darf, ohne was in der Wohnung zu verändern.

    Argumentiert wird damit, dass die Miete in den letzten 3 Jahren nicht um 20% erhöht wurde und im Grunde damit, dass "vergleichbarer Wohnraum" in der Umgebung teurer ist. Das ist m.E. ziemlich wage. So kann man ständig bei allen die Miete erhöhen. Zumal weder in der Wohnung noch am Haus selbst von 2016 bis 2024 irgendwas verändert wurde.

    Ich wäre Euch für jede Hilfe dankbar. Ich weiß gerade nicht, wie ich handeln muss. Zumal am Freitag bereits der 1. März ist.

    Vielen herzlichen Dank im Voraus:)

  • Argumentiert wird damit, dass die Miete in den letzten 3 Jahren nicht um 20% erhöht wurde und im Grunde damit, dass "vergleichbarer Wohnraum" in der Umgebung teurer ist.

    Das genügt nicht. Das Gesetz schreibt vor, wie eine Mieterhöhung zu begründen ist, nämlich mit dem Mietspiegel, mit 3 Vergleichswohnungen oder mit einem Gutachten. Sollte keine der Möglichkeiten enthalten sein, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam.

  • Zitat

    nämlich mit dem Mietspiegel, mit 3 Vergleichswohnungen

    Danke für Deine Antwort. Im Brief lagen auch Berechnungen mit bei. Die hänge ich jetzt an. Das heißt, dass damit alles juristisch korrekt und damit rechtlich maßgebend ist? Und ich müsste die Mieterhöhung akzeptieren und unterschrieben zurücksenden?

    PS

    Was mich "stutzig" macht ist der Punkt mit "Modernisierung". Bei mir hat der Vermieter in der nicht renovierten Wohnung eben nie was gemacht. Das hieße, dass er sich nur an dem Mietspiegel der Stadt orientiert und die Veränderung/Verbesserung des Mietverhältnisses keine Rolle spielt.

    Danke im Voraus!:)

    Dateianhänge wegen unzureichender Anonymisierung

    gelöscht.

  • Im Brief lagen auch Berechnungen mit bei

    Berechnungen sagen da nichts aus. Mit Mietspiegel gibt es Eingruppierungen wie Baujahr, Wohnungsgröße und weiterer aufgeführter Merkmale. Der Vermieter müsste angeben, wie er die Wohnung eingruppiert hat, dass man prüfen kann, ob das so stimmt.

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