Kündigung per App - per E-Mail - In welcher Form muss sie erfolgen

  • Moin@All!

    Aus aktuellem Anlass meiner eigenen Kündigung will ich mal aus dem Mythen-Dschungel her austreten in die Lichtung der evidenzbasierten Wahrheit!

    Stimmt es, dass eine Mietvertragskündigung per eMail 1. rechtlich Bestand hat, gem. BGB, und 2. auch als zugestellt, und gelesen und bearbeitet gilt?

    Ist es sicherer, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der schriftlichen Kündigung zu beauftragen, i.Ggstz. z. Zustellung mit der Post, als Einschreiben mit oder ohne Rückschein?

    Ich habe nämlich mal gehört, dass bei solch wichtigen Dokumenten die Angebote der Post samt und sonders Geldschneiderei sind!

    Tschüss, Peeches

  • Jo, vielen Dank! Da ist dieser Punkt "Kündigung" in dieser App der Wohnstätte. Dann hätte der ja keine Relevanz, genauer gesagt, der täuscht dann ja falsche Tatsachen vor?

    Grüße, Peeches

  • Die Frage, die gestellt wurde, bezog sich auf E-Mail, nicht auf eine App.

    Mit der App kann man es nicht allgemein beantworten, kommt auf die Nutzungbedingungen derer an.

    Nimmt der Vermieter denn die Kündigung per App nun nicht an oder was ist das Problem?

  • Moin,

    Ich habe nach drei Jahren, und den bisher gemachten Erfahrungen, ein tiefes Misstrauen diesen respektlosen und asozialen Subjekten ggü..

    Entschuldigung für diese Appsache! Aber genau so ist es. Die bringen es fertig, der Kündigungsmöglichkeit durch ihre eigenen App, die zur Papiervermeidung eingeführt wurde, aber nicht als Kommunikationsplattform erlaubt ist. Da wird aufs Telefon verwiesen, wobei selten Zeugen als auch Mitschriften übrig bleiben. Die lassen regelmäßig irgend jemanden mit unterschreiben, als ich Abschriften der Telefonate forderte. Also der Mieter hat absolut keine Kontrolle über Nebenabreden, etc. pp..

    Daher suche ich nach rechtsicheren Zustellungs- und Kenntnisnahmemöglichkeiten meiner Kündigung.

  • In der Regel reicht der Versand mit Einwurfeinschreiben. Denn hier hat man einen Beleg der Zustellung von der Post. Die andere Möglichkeit ist die persönliche Abgabe zusammen mit einem neutralen Zeugen, welcher auch die Kündigung gelesen haben sollte. Und die sicherste Methode ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

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