Moin@All!
Aus aktuellem Anlass meiner eigenen Kündigung will ich mal aus dem Mythen-Dschungel her austreten in die Lichtung der evidenzbasierten Wahrheit!
Stimmt es, dass eine Mietvertragskündigung per eMail 1. rechtlich Bestand hat, gem. BGB, und 2. auch als zugestellt, und gelesen und bearbeitet gilt?
Ist es sicherer, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der schriftlichen Kündigung zu beauftragen, i.Ggstz. z. Zustellung mit der Post, als Einschreiben mit oder ohne Rückschein?
Ich habe nämlich mal gehört, dass bei solch wichtigen Dokumenten die Angebote der Post samt und sonders Geldschneiderei sind!
Tschüss, Peeches