Hallo zusammen,
bei uns wurde eine defekte Gastherme gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht und der Vermieter möchte jetzt wegen modernisierender Instandhaltung eine Mieterhöhung von 8%. Die Förderung und Instandhaltung, die eine neue Gastherme gekostest hätte, hat er bereits abgezogen. Mail kam am 23.01.2024
Wir hatten am 28.02.2024 eine Beratung beim Mieterverein und müssen laut dem Berater keine Mietererhöhung zahlen, da der Staffelmietvertrag noch bis 2031 läuft.
In Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Vermieter haben wir nochmal die Paragraphen zur Staffelmiete und dem neuen BGB und GEG rausgesucht und sind dabei auf Artikel gestoßen, die besagen, dass die Mieterhöhung trotz Staffelmiete mit dem neuen Gesetz doch nicht ausgeschlossen ist.
Bsp:
Staffelmiete/Staffelmietvertrag mit Beispiel (finanztip.de) (Punkt 4)
Info 127: Das neue „Heizungsgesetz“ (GEG) (berliner-mieterverein.de)
Heizungsgesetz schützt Mieter vor Kosten (immowelt.de) (Punkt
„Erhöhung gilt auch bei Staffelmietverträgen“)
Da ein neuer Beratungstermin erst im April wäre, wäre dies zu spät. Wir müssen bis Ende März auf die Mieterhöhung reagieren 🙁
Kennt sich jemand mit dem neuen GEG in Verbindung mit Staffelmietverträgen aus und kann helfen?
Danke