Mindestmietdauer erneuern

  • Guten Tag,

    In meinem aktuellen Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 4 Jahren angegeben.

    Diese laufen im Juli aus, jetzt möchte mein Vermieter einen neuen Vertrag machen, mit wieder 4 Jahren Mindestmietdauer.

    Ist dies rechtens? Denn theoretisch suche ich aktuell eine Eigentumswohnung und möchte nicht wieder für 4 Jahre unterschreiben.

    Ich kann zwar ablehnen, aber habe die Befürchtung, das er mich dann sofort raus schmeißen will.

    Und da ich es nicht eilig mit einer Eigentumswohnung habe, kann die Suche noch ein wenig dauern.

    Könnte man theoretisch den Vertrag unterschreiben und eventuell dennoch eher kündigen, da eine zweite Mindestmietdauer nicht rechtens ist?

    Leider finde ich diesbezüglich nirgends etwas.

    Danke schonmal :)

  • Eine Mindestmietdauer gibt es im Mietrecht nicht, sondern es gibt nur einen Kündigungsverzicht.

    Warum bitte sollte ein neuer Vertrag unterschrieben werden? Der bestehende läuft doch weiter. Es ist ja kein Zeitmietvertrag, er endet also nicht. Es kann sogar möglich sein, dass der Kündigungsverzicht niemals wirksam war.

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