Mietminderung verlangen und Berechnung

  • Hallo zusammen. :)


    Ich habe folgendes Anliegen. Wir bewohnen derzeit eine 100qm Wohnung. Auf diesen 100qm hat sich im Wohnzimmer und in der Küche eine extreme Schimmelfläche gebildet. Diese ist entstanden, da in den letzten 5 Jahren die Heizung nicht richtig lief. Zumal kommt dazu, dass über 10 Jahre das Abfallrohr der Regenrinne nur provisorisch befestigt wurde und die Wand Klitsch nass ist.
    Wir haben derzeit 3-4x die Woche einen Raumentfeuchter laufen. Dazu kommt, dass wir alte Fenster haben, und diese nur komplett öffnen können. Also keine Funktion zum kippen. Wir lüften mehrmals am Tag. Dazu kommt, das äs es überall unheimlich zieht. Wohn- und Esszimmerfenster, sowie Haus- und Terassentür. Die Haustür ist nur einfachverglast (Uralte Haustür).

    Wir haben mehrfach den Vermieter darauf angesprochen, aber es passiert nichts in dieser Hinsicht und er sieht sich auch nicht als die Person, die etwas daran ändern muss.
    Dazu kommt, dass er sich in einem Vereinbarungsvertrag nicht an die Vereinbarungen hält und ständig neue Forderungen stellt, die urplötzlich kommen.

    Unsere neue Wohnung können wir erst im August beziehen, aber wir sehen es einfach nicht mehr ein, ihm bis dahin noch die volle Miete zu geben.
    Daher meine Frage: wie setzt sich die Mietminderung zusammen und wie wird diese berechnet?


    Ich bedanke mich schonmal vorab.
    Bis bald. :)

  • Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt oder Mieterverein. Die Berechnung der Mietminderung ist eine Betrachtung des Einzelfalls. Das kann man nicht pauschal ansetzen. Es gibt zwar Mietminderungstabellen, aber diese sind nur als Beispiele zu sehen. Eine kleine Abweichung von der Ausgangssituation kann die Höhe beeinflussen. Und wenn man zu viel mindert riskiert man die Kündigung.

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