Nebenkosten Rückwirkende Nachzahlung rechtens

  • Ihr lieben in der Gruppe,

    danke für die Neuaufnahme. vielleicht könnt Ihr mit Rat behilflich sein.

    Ich bin als Mieterin in eine Wohnung gezogen, 2020. Es kam eine nachträgliche Nebenkosten-Nachzahlung von 2018! Da war ich noch gar keine Mieterin :/

    Aufgrund eines Gebäudeversicherungsschadens in 2015 hat die Versicherung angeblich erst im Jahr 2018 die Prämie um fast 100% erhöht, einen Versicherungsbeleg gibt es scheinbar nicht bzw. die neue Hausverwaltung kann diesen nicht beibringen. Muss ich diese Kosten begleichen obwohl ich noch keine Mieterin war und kennt sich jemand aus, ob die Versicherung so lange für eine Erhöhung nach Schaden benötigt?


    Lieben Dank!

  • einen Versicherungsbeleg gibt es scheinbar nicht bzw. die neue Hausverwaltung kann diesen nicht beibringen

    Dann klingt die Aussage von der Verwaltung nicht besonders glaubwürdig. Wenn eine Vermietung alles korrekt macht, dann hat sie kein Problem, die Dinge zu belegen. Bitte mal von der Seite betrachten. Wie dem auch sei, ohne Beleg kein Geld. Denn als Mieter muss man die Möglichkeit haben, die Forderung prüfen zu können, ob sie berechtigt ist.

  • Herzlichen Dank lieber Fruggel,


    vollkommen richtig, so dachte ich auch. Die Belege sind eine Sache, die andere, dass ich erst im Jahr 2020 eingezogen bin und möglicherweise eine Forderung aus 2015 bzw. 2018 (für die Erhöhung der Versicherung) bezahlen muss obwohl ich hier nicht wohnte! Abgesehen von den Belegen, ist dieses Konstellation richtig?

  • Genau das lässt sich eben erst mit dem Beleg beantworten. Aber darum muss man sich gar keinen Kopf machen. Denn eine Versicherung erhöht nicht rückwirkend den Beitrag wegen eines Schadens, das ist untypisch. Die Aussage kann nicht stimmen, und wenn sie stimmen würde, könnte man die Rechnung der Versicherung zeigen. Ohne Vorlage eines Belegs kann man eine Zahlung verweigern, das ist allgemeingültig so der Fall wenn es um Betriebskosten geht.

  • danke, für Ihr Fachwissen.

    Also schaue ich, dass ich die erhöhte Rechnung der Versicherung aus dem Jahr erhalte und wenn diese in der 3-Jahresfrist liegt und stimmig sein sollte, bezahle ich diese obwohl ich damals kein Mieter war?

    Da ist vieles im argen aufgrund eines angeblichen Wechsels der Hausverwaltung bekommen sie die Unterlagen nicht zusammen und man soll nach Treu & Glauben bezahlen.

  • Erst mal abwarten. Wenn doch ein Beleg kommt, was man bezweifeln darf, dann geht da bestimmt hervor, dass es eine ältere Rechnung ist, welche die Hausverwaltung seinerzeit vergessen hat abzurechnen. Und das geht dann rückwirkend so oder so nicht mehr.

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