Heizung Wartungskosten - Vornahmeklausel im Mietvertrag

  • Hallo,

    ich habe ein Problem mit einem Passus bei mir im Mietvertrag.

    Unter § 3, Nr. 3 sind Direkte Betriebskosten (vom Mieter direkt per Versorger zu leisten / zu erledigen) aufgeführt. Dieser beinhaltet die jährlich zu erfolgende Wartung der Wohnungs-Etagenheizung.

    Ich muss gestehen ich habe diesen Passus nicht im Kopf gehabt und in den letzten drei Jahren somit keine Heizungswartung durchführen lassen. Jetzt ist es gekommen, wie es kommen musste, die Heizung ist für über 6 Wochen ausgefallen und es ist eine neue Heizung eingebaut worden. Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich für diesen Zeitraum Mietminderung beantrage. Wir haben 6 Wochen lang unter kaltem Wasser geduscht und die Wohnung über Heizungslüfter beheizt. Mein Vermieter lehnte dieses ab, mit der Begründung, dass ich keine Heizungswartung durchgeführt hätte.

    Ist dieser Passus im Mietvertrag wirklich rechtens ?

    Und wenn ja, kann mein Vermieter mir nur deswegen die Mietminderung ablehnen ?


    Tausend Dank für Eure Hilfe.

    Stefan

  • Ist dieser Passus im Mietvertrag wirklich rechtens ?

    Das kommt darauf, wie der Passus wirklich formuliert ist. Es ist rechtens, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss. Es ist jedoch nicht wirksam auf den Mieter zu übertragen, dass er die Wartung selbst beauftragen muss, das ist einzig Sache des Vermieters. Aus der Kostenübernahme leitet sich weder ein Recht noch eine Pflicht des Mieters ab, selbst Aufträge am Eigentum des Vermieters zu vergeben.

    Die Begründung des Vermieters ist daher kein haltbares Argument. Er selbst hat die Wartung nicht beauftragt, das kann er nicht dem Mieter anlasten.

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