Guten Morgen,
Ich hätte folgende Frage:
Ich von zur Miete in einer Wohnung. Die Wohnung wird durch ine Immobilien-Verwaltung verwaltet.
Ich hab im Dezember 2023 meine Nebenkosten Abrechnung von 2022 erhalten. Mit dem Ergebnis einem Guthaben, welches ich im Februar 2024 ausbezahlt bekommen habe. Jetzt die Überraschung: Im März 2024 habe ich eine Korrektur erhalten wo ich jetzt doch wieder nachzahlen muss. Die Korrektur ist durch einen Rechenfehler der Immobilien-Verwaltung selbst verschuldet. Jetzt die Frage, muss ich die Korrektur und somit die Nachzahlung bezahlen?
Ich würde sagen, Nein!
Grund: die 12 monatige Abrechnungsfrist
Die wichtigste Einschränkung für die Korrekturmöglichkeiten bei der Nebenkostenabrechnung ist die zwölfmonatige Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, die den Vermieter anhält fristgerecht formell ordnungsgemäß abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Mieter vor jeglicher Berichtigung beziehungsweise Korrektur zu seinen Lasten geschützt.
Wie seht ihr das ?
Über zeitnahe Antworten und Tipps würde ich mich sehr.