ordentliche Kündigung des Vermieters

  • Hallo :)

    mal angenommen, in einem Mietvertrag stünde das Folgende.

    Könnte der Vermieter das Mietverhältnis in irgendeiner Weise wirksam kündigen- abgesehen von einer außerordentlichen Kündigung?

    Tausend Dank für Eure Hilfe!

    Zitat von Mietvertrag

    Das Mietverhältnis beginnt am Tag Monat Jahr und läuft auf unbestimmte Zeit.
    Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung nach gesetzlicher Frist besteht.
    Das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung, erleichterten Kündigung und Teilkündigung ist für die Dauer des Mietverhältnisses ausgeschlossen.

  • Das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung, erleichterten Kündigung und Teilkündigung ist für die Dauer des Mietverhältnisses ausgeschlossen.

    Nur um den Zweck der Frage nicht mißzuverstehen... Was genau ist an diesem Satz unklar?

  • Nur um den Zweck der Frage nicht mißzuverstehen... Was genau ist an diesem Satz unklar?

    Danke für Deine rasche Antwort!

    Mir ist nicht klar, ob z.B. eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, als Einliegerwohnung oder eine Verwertungskündigung möglich bleiben, weil sie nicht explizit genannt sind?

  • Die genannten Möglichkeiten sind Beispiele für eine außerordentliche Kündigung. In dem Satz der ordentlichen Kündigung steht keine Einschränkung dabei, noch nicht mal Beispiele. Die beiden Sätze nicht vermischen.

  • Eigenbedarf, Verwertungskündigung etc. sind Beispiele für eine ordentliche Kündigung. Der Vermieter muss hierbei ja auch die Fristen für eine ordentliche Kündigung einhalten. Außerordentlichen (=fristlosen) Eigenbedarf sieht das BGB nicht vor.

    In Deinem Fall dürfte deshalb z.B. eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen sein, so dass Dein Vermieter wohl nur außerordentlich kündigen darf, wenn Ihr die Miete nicht zahlt oder vergleichbare schwere Pflichtverletzungen begeht.

    Beachte bitte auch die amtliche Überschrift von Paragraph 573 BGB; dort sind die Fälle von möglichen ordentlichen Kündigungen des Vermieters geregelt.

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