Hallo
mal angenommen, in einem Mietvertrag stünde das Folgende.
Könnte der Vermieter das Mietverhältnis in irgendeiner Weise wirksam kündigen- abgesehen von einer außerordentlichen Kündigung?
Tausend Dank für Eure Hilfe!
Zitat von MietvertragDas Mietverhältnis beginnt am Tag Monat Jahr und läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung nach gesetzlicher Frist besteht.
Das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung, erleichterten Kündigung und Teilkündigung ist für die Dauer des Mietverhältnisses ausgeschlossen.