Ungenutzte Räume auf dem Dachboden nutzen ohne ausdrückliche Erlaubnis?

  • Gruezi miteinander,

    Hintergrund:
    Ich wohne in der obersten Etage eines Mehrfamilien-Altbaus. Darüber befindet sich ein Unausgebauter Dachboden, mit einer unverschlossenen Tür. Links und rechts von dieser Tür gibt es zwei weitere Türen zu jeweils einem weiteren Raum. Diese beiden Räume befinden sich oberhalb der darunter liegenden Wohnungen (u.a. der meinen), sind vor langer Zeit mal ausgebaut worden (Dachfenster, Tapete, Dämmung, Putz). Einer der Räume scheint eine alte Waschküche o.ä. gewesen zu sein. Es steht dort ein fest verbauter Ofen mit Waschwanne oben drauf. In der Vergangenheit hatte ein mittlerweile vertorbener Mieter aus einer anderen Etage diese Räume genutzt, jetzt sind sie verwahrlost, sanierungsbedürftig und teilweise mit altem Krempel zugestellt.

    Mein Anliegen:
    Ich hatte die Verwaltung bereits dazu angefragt, diese Räume nutzen zu dürfen. Es fand eine Begehung statt, die Verwaltung wollte den Vermieter dazu befragen. Seit dem ist nichts passiert. Wenn ich jetzt die Räume auf eigene Faust freiräume und nutze, zum Beispiel als rudimentäre Werkstatt oder Abstellraum (Keller ist feucht), was sind die möglichen Konsequenzen, sollte die Verwaltung/ der Vermieter das irgendwann erfahren und unterbinden wollen? Kann dies ein fristloser Kündigungsgrund sein? Müsste ich dann lediglich mit der Aufforderung zur Unterlassung rechnen? Wie schätzt ihr die Situation ein?

    mfg

  • Ohne ausdrückliche Zustimmung der Vermieterseite würde ich da lieber nichts riskieren, um eine Abmahnung oder Schlimmeres zu vermeiden.

    Schweigen der Vermieterseite ist jedenfalls keine Zustimmung.

  • Verwaltung wollte den Vermieter dazu befragen. Seit dem ist nichts passiert

    Dann wäre es angebracht, die Verwaltung freundlich daran zu erinnern, weil die Sache wahrscheinlich nur in Vergessenheit geraten ist.

    Müsste ich dann lediglich mit der Aufforderung zur Unterlassung rechnen?

    Damit ist zu rechnen. Jedenfalls wäre eine Kündigung wegen dieser Sache in aller Regel ohne vorherige Abmahnung unwirksam. Aber vielleicht erst mal abwarten, was sich aus der zuvor genannten freundlichen Erinnerung ergibt.

  • Damit ist zu rechnen. Jedenfalls wäre eine Kündigung wegen dieser Sache in aller Regel ohne vorherige Abmahnung unwirksam. Aber vielleicht erst mal abwarten, was sich aus der zuvor genannten freundlichen Erinnerung ergibt.


    Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!