Guten Morgen,
ich schreibe im Auftrag meines Nachbarn. Wir wohnen in einem 6-Parteienhaus, er im DG.
Er bekam nun die Abschlußrechnung für 2023 von seinem Gasanbieter, und soll 1.500€ nachzahlen für eine 68m² große Wohnung, Raumtemperatur immer 18-20 Grad. Auch im Winter, obwohl wir ja keine richtigen Winter mehr haben...eher 4 bis 6 Grad plus.
Angeblich hatte er nun einen Verbrauch für 2023 von 18.000 kWh, 8.500 kWh sogar in 2 Monaten, die Jahre vorher immer um die 4.000 kWh.
Mehrfach wurde der Vermieter angeschrieben, da das Dach nicht gedämmt ist, und man durch die Ziegel durchschauen kann. Die Decke ist aus Rigips.
Geklärt habe ich das alles mit den Bayernwerken und dem Gasanbieter. Die Zählerstände stimmen alle. Auch wenn teils geschätzt wurde. Ablesekarten bekam er nie.
Derzeitige Zählerstände vom Februar 2024 weisen jetzt schon daraufhin, dass er in 2 Monaten einen Verbrauch von 400m³ hat, obwohl er die Gastherme jetzt aus hat, und nur WW läuft.
Heute kommt endlich der Sanitärfritze und überprüft die Therme. Das Haus ist 1984 gebaut worden, und der Mieter hat noch als Einzigster die Gastherme von damals drin.
Meine Fragen wären nun, wenn es nicht an der Therme liegt, dann der Gaszähler? Wie oft muß solch ein Zähler eigentlich überprüft werden? Wer bezahlt da jetzt die Kosten, falls? Oder kann da eine Einstellung für WW verkehrt sein?
Er wohnt alleine und ist tagsüber berufstätig, und hat die Therme da etwas runtergeschaltet.
Als er vor 4 Jahren einzog, wurde die Wohnung etwas saniert, neues Laminat, Wände wurden gestrichen.
Ich wohne im 1. Stock, habe 80m², Teppichboden, und einen Verbrauch von 13.000 kWh, ich habe immer warm, so 22-23 Grad.
Müßte sich eigentlich der Vermieter an dieser hohen Nachzahlung beteiligen? Wenn man feststellt, dass die Therme schon länger nicht richtig funktioniert?
VG Dagmar