Hallo zusammen,
ich ziehe mit meiner Freundin zum 01.04.2024 in eine neue Wohnung ein. Schon bei der Besichtigung war der sehr schlechte Zustand des Bodens zu sehen. Ich habe daraufhin mit der Hausverwalterin gesprochen und sie meinte, dass das normale Abnutzungserscheinungen sind. Zu diesem Zeitpunkt war die Wohnung jedoch noch bewohnt, erst jetzt ist die Wohnung leergeräumt und der Zustand des Bodens ist ersichtlich. Ich habe ein paar Bilder gemacht, um davon mal ein Bild zu bekommen. Besonders schlimm hat es die Küche und das Wohnzimmer erwischt, hier ist an vielen Stellen gar keine Versiegelung mehr auf dem Holz. Zudem sind sehr viele Flecken abgewetzte Stellen in der gesamten Wohnung am Boden zu sehen.
Ich habe diese Bilder nun an die Hausverwaltung geschickt mit folgendem Hinweis: "Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Eigentümer die Kosten für die Erneuerung des Fußbodens übernehmen könnte. Der derzeitige Fußboden ist stark verschmutzt, verfärbt und an vielen Stellen fehlt Lack, wodurch die Gefahr besteht, sich Splitter einzulaufen."
Ich habe in dieser Mail explizit die Bilder anhand der Zimmer sortiert und mich nicht nur auf die Küche bezogen.
Zuerst kam die Antwort der Hausverwaltung, dass man sich einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen und Versiegeln des Bodens holt und dies dem Vermieter vorlegt. Der Handwerker hat sich das heute angeschaut und pi mal Daumen 2400 € für die 67 qm Dielen in der Wohnung veranschlagt. Zudem kommentierte er den Zustand der Dielen, dass er definitiv empfiehlt den Boden nicht in dem derzeitigen Zustand zu übergeben.
Relativ schnell kam dann auch die Antwort der Hausverwaltung zurück, dass man "eventuell" das Abschleifen des Küchenbodens übernimmt und auch bei den Eigentümern nachgefragt werden muss, ob das gemacht werden soll.
Ansonsten haben wir "natürlich immer die Möglichkeit bei Nichtgefallen des Fußbodens einen Teppich oder PVC während Ihrer Mietzeit darauf zu legen". Diesen dürfen wir aber nicht verkleben, sondern er müsste schwimmend angebracht werden, was bei Zimmern über 20 qm echt schwierig werden sollte.
Daher meine Frage: Das letzte mal Abschleifen ist sicherlich bereits einige Jahrzehnte her und müsste dringend durchgeführt werden.
Kann ich von dem Vermieter das Abschleifen und Neuversiegeln des Bodens verlangen? Oder ist dieser doch sehr sehr schlechte Zustand so Bestandteil des Mietvertrages geworden und ich habe das so hinzunehmen?
Viele Grüße!