Mietminderung Garagenmiete wegen der Zufahrt

  • Guten Morgen allerseits,


    meine beabsichtigte Mietminderung betrifft meine Garagenmiete, obwohl die Garage selbst keine Mängel aufweist. Vielmehr ist die Zufahrt zu den Garagen ein leider länger bestehendes Streitthema.

    Folgende Situation:

    diese Zufahrt führt, bereits auf dem Grundstück der Wohnanlage, seitlich am Wohnhaus vorbei- hier die ersten ca. 3 m lang befestigt, ab da geht es 10 m unbefestigt weiter, dann einmal um eine 90°-Rechtskurve auf den direkten Vorplatz von vier Garagen, alles unbefestigt. An sehr vielen Stellen gibt es leider viele tiefe Bodenlöcher, die nach Regenzeit tagelang voller Wasser stehen. Dort nun- selbst in Schritttempo- einmal durchzufahren bedeutet wirklich jedes Mal aufs Neue, den Pkw anschließend waschen zu müssen, sieht aus wie ein Geländewagen, der auch tatsächlich durchs Gelände fährt. Das ist extrem ärgerlich!

    Vor zwei Jahren wurden diese Stellen ein wenig ausgebessert, hat ca. 6 Monate lang gehalten.

    Der Vermieter bleibt untätig, trotz mehrmaliger Versuche, die Lage zu klären. Vor einigen Jahren wollte er diesen Zustand dauerhaft beseitigen, dazu kam es allerdings nicht. Er meint, wir Mieter könnten uns auch kümmern.

    Darf ich hier eine Mietminderung durchsetzen? Resp. was wäre hierbei zu beachten?

    Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.


    Besten Dank im Voraus!

    VLG Grüße,

    Max

  • In diesem Fall ist es doch einfacher, selbst etwas zu tun. Denn durch eine Mietminderung ist das Problem noch lange nicht behoben. Besorgt einfach Kies und füllt damit die Löcher auf. Das Geld dafür kann man vom Vermieter verlangen. Manchel ist die pragmatische Lösung zielführender als die juristische.

  • Vielen Dank.
    Abgesehen davon, dass diese Lösung leider kaum umsetzbar ist, weil es mir persönlich körperlich gar nicht möglich ist, hatten wir diese Aktion schon mal, nach 6 Monaten alles wieder kaputt gefahren. So macht es doch wenig Sinn, das jährlich zu wiederholen.

    Ich bin leider auch der einzige Mieter, der seine Garage nicht als Rumpelkammer missbraucht ;)
    D.h. nur ich alleine habe den Stress mit ständig verdreckten Pkw.

    Und den Geldbetrag dann vom Vermieter zu verlangen, ist in unserem Fall ein hoffnungsloses Unterfangen.

  • In diesem Fall sollte man besser mal mit einem Anwalt am Ort sprechen. Denn dieser kann abschätzen, ob der Richter am Amtsgericht einen Anspruch gegen den Vermieter auf Instandsetzung der Zufahrt erkennen könnte. Die Problematik ist nämlich, dass die Zufahrt nicht zur Mietsache gehört, und man daher darüber streiten kann, inwieweit man dazu etwas einfordern kann oder ob man den Zustand so als gegeben hinnehmen muss.

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