Sonderkündigung trotz bestehender Kündigung?

  • Hallo

    Wir haben zum 30,6 gekündigt ganz normal weil wir umziehen. Wir sind aber schon im Mai raus, zahlen einen Monat zu viel.

    Heute haben wir eine Erhöhung bekommen von 100 Euro mehr Nebenkosten. Können wir jetzt nochmal sonderkündigen? Diese Frist wäre zwei Monate. Gilt dies auch bis zum 3 Werktag, also Mittwoch? So das der Vertrag am 31.5 endet?

    Die Erhöhung ist am Samstag eingetroffen und soll schon am 1,5 sein. Es gab vorher keine Ankündigung oder Abrechnung.

  • Bei der Erhöhung der Nebenkosten existiert kein Sonderkündigungsrecht. Das gibt es nur bei der Erhöhung der Grundmiete.

    Allerdings kann es sein, dass man diese Erhöhung gar nicht akzeptieren muss, da keine Abrechnung erfolgte. Bezahlen muss man das also wahrscheinlich nicht je nachdem wie die Begründung lautet.

  • Begründung ist der Wegfall der Energiepreisbremse. Wir leben hier aber schon über einem Jahr und haben noch nie eine Abrechnung erhalten. Wir heizen sehr wenig und eine Erhöhung von 110 auf 220 bei den heiztkosten nur weil die Steuer von 7bauf 19 gehen ist echt übertrieben. Kann ich da einfach widersprechen?

  • Wie man sich im Weiteren verhalten möchte, dazu kann ich keinen Rat geben, denn das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur die Information geben, dass im Sinne des §560 Abs. 4 BGB eine Abrechnung vorliegen muss, und wenn es auch nur eine simulierte Abrechnung ist mit den derzeit tatsächlichen Kosten. Nur so schwammige Aussagen, warum die Kosten steigen sollen, reichen nicht.

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