Vorzeitige Kündigung des befristeten Mietvertrags wegen Zuwachs möglich?

  • Hallo guten Tag liebe Community,

    ich habe folgendes Anliegen: Ich befinde mit mit meiner schwangeren Verlobten, die erst nach Mietbeginn schwanger wurde, in einem bis zum 30.09.2024 befristeten Mietvertrag.


    Da nun die Wohnung für 3 Personen definitiv zu klein ist, ist daher die Frage, ob ich den Vertrag mit oder ohne der 3monatigen Kündigungsfrist kündigen kann ?

    Im Internet lese ich dazu leider beide Möglichkeiten, und bin mir daher nicht sicher.

    Fakt ist nur, das ich definitiv wegen Nachwuchs, da triftiger Grund vorliegend im größeren Interesse für uns, als für den Vermieter, vorzeitig kündigen darf.

    Ich würde daher gerne mal eine Ersteinschätzung von euch wissen und wäre sehr dankbar, wenn man respektvoll sein kann, ohne mich unterschwellig als dumm abzustempeln.


    Liebe Grüße und vielen Dank:)

  • Bei der Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt es immer. Diese lässt sich im Zusammenhang mit der gestellten Frage nicht verkürzen, außer es wäre eine kürzere Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart.

    Was den Kündigungsverzicht bis September betrifft besteht eventuell die Möglichkeit, dass diese Zeit verkürzt werden muss wegen Nachwuchs. Aber das kann man nicht allgemein sagen und daher kann die Frage gerade nicht beantwortet werden. Es hängt von genaueren Umständen ab.

    Im ersten Schritt muss man aber erst mal prüfen, wie der Vertrag einzustufen ist. Es könnte sich um einen Zeitmietvertrag handeln, es könnte ein Zeitmietvertrag sein, der aber als solcher unwirksam ist und stattdessen ein unbefristeter Vertrag ist, und es könnte ein unbefristster Vertrag mit Kündigungsverzicht sein.

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