Heizkostenabrechnung - Gas für Mieter in eine Haus mit mehreren Eigentümern

  • Folgende Situantion:

    Der Mieter wohnt zur Miete in einer Eingentumswohnung. Diese Eigentumswohnung ist Teil eines Wohnblockes mit Zentralheizung.

    Bei der letzten Nebenkostenabrechung die sehr hohe Nebekosten für Heizung aufwies kahm beim Mieter der Verdacht auf, dass das Gas von einem teuren Regionalanbieter bezogen wird. Die Bitte um eine genauere Darstellung wie viele Gas zu welchem Preis von welchem Anbieter bezogen wurde, wurde von dem Vermieter (also dem Besitzer der Eigentusmswohung) an die Hausverwaltung des Wohnblockes weitergeleitet.

    Der Verwalter antwortete nicht sondern lies lediglich, erkennen dass er sich in der nächsten Mitgiederversamlung dazu äußern wird.

    Mieter und auch Vermieter haben vermutlich keine große Lust sich in Zukunft regelmaßig weiter mit dem Hausverwalter und anderen Besitzern von Eigentumswohnungen in dem Wohnblock über das Thema kontrovers auseinanderzusetzen und würden am liebsten aus dem Verbund aussteigen der dieses teure Gas bezieht. Blöd ist eben nur dass es sich um eine Zentralheizung handelt.

    Nun hat der Mieter bei einem Gasanbieter angerufen und erfahren dass es wohl möglich sei einen eigenen Gaszähler für die Wohneinheit einzubauen .... Wie das ginge wüsse man nicht aber die Stadtwerke könnten auch wenn es sich um eine Zentralheizung handele einen seperaten Gaszähler für eine Wohneinheit anbringen wenn diese über ein Zentralheizung versorgt würde.

    Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?

    Bestehen andere Möglichkeiten hier sein Recht zusammen mit dem Vermieter durchzusetzen? Es kann doch nicht sein dass ein Eigentümer bzw dessen Mieter doppelt so hohe Heizungspreise zahlen muss nur weil der Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft der Meinung ist man wolle eben umbedingt von einem bestimmten (regionalen) wesendlich teureren Gasversorger das Gas beziehen?

    vielen Dank schon mal.

  • der Mieter bei einem Gasanbieter angerufen und erfahren dass es wohl möglich sei einen eigenen Gaszähler für die Wohneinheit einzubauen

    Man kann sich eine Gastherme für die Wohnung einbauen lassen aber das ändert nichts an dem Gasbezug.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?

    Indem dazwischen noch eine Heizung eingebaut wird.

    Ganz ehrlich - das kann man vergessen. Nicht nur eine Gasleitung müsste durchs Haus verlegt werden, man braucht außerdem einen passenden Schornstein, an dem man die neue Heizung anschließen kann. Da ist ganz sicher Gemeinschaftseigentum betroffen, sodass das nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geht. Das ist absolut hoffnungslos.

    Abgesehen davon, dass das kaum was sparen wird. Allein die Fixkosten unserer Gasheizung (Schornsteinfeger, Grundkosten Zähler, Wartung) liegen bei ~ 500€, die du dann allein tragen müsstet.

    Der Vermieter muss sich mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen und durchsetzen, dass die einen anderen Anbieter aussucht. Wenn der dazu keine Lust hat, dann bleibt nichts.

  • Bei der letzten Nebenkostenabrechung die sehr hohe Nebekosten für Heizung aufwies kahm beim Mieter der Verdacht auf, dass das Gas von einem teuren Regionalanbieter bezogen wird

    Der Verdacht hilft nicht weiter. Man muss die Belege einsehen. Der Eigentümer hat das Recht, die Belege dazu von der Hausverwaltung anzufordern. Erst dann weiß man mehr. Eventuell könnte sich heraus stellen, dass es sich um ein Wärme Contracting handelt, also das die Heizanlage vom Versorger betrieben wird. Das ist die sinnvollere Erklärung zu den hohen Preisen.

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