Folgende Situantion:
Der Mieter wohnt zur Miete in einer Eingentumswohnung. Diese Eigentumswohnung ist Teil eines Wohnblockes mit Zentralheizung.
Bei der letzten Nebenkostenabrechung die sehr hohe Nebekosten für Heizung aufwies kahm beim Mieter der Verdacht auf, dass das Gas von einem teuren Regionalanbieter bezogen wird. Die Bitte um eine genauere Darstellung wie viele Gas zu welchem Preis von welchem Anbieter bezogen wurde, wurde von dem Vermieter (also dem Besitzer der Eigentusmswohung) an die Hausverwaltung des Wohnblockes weitergeleitet.
Der Verwalter antwortete nicht sondern lies lediglich, erkennen dass er sich in der nächsten Mitgiederversamlung dazu äußern wird.
Mieter und auch Vermieter haben vermutlich keine große Lust sich in Zukunft regelmaßig weiter mit dem Hausverwalter und anderen Besitzern von Eigentumswohnungen in dem Wohnblock über das Thema kontrovers auseinanderzusetzen und würden am liebsten aus dem Verbund aussteigen der dieses teure Gas bezieht. Blöd ist eben nur dass es sich um eine Zentralheizung handelt.
Nun hat der Mieter bei einem Gasanbieter angerufen und erfahren dass es wohl möglich sei einen eigenen Gaszähler für die Wohneinheit einzubauen .... Wie das ginge wüsse man nicht aber die Stadtwerke könnten auch wenn es sich um eine Zentralheizung handele einen seperaten Gaszähler für eine Wohneinheit anbringen wenn diese über ein Zentralheizung versorgt würde.
Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?
Bestehen andere Möglichkeiten hier sein Recht zusammen mit dem Vermieter durchzusetzen? Es kann doch nicht sein dass ein Eigentümer bzw dessen Mieter doppelt so hohe Heizungspreise zahlen muss nur weil der Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft der Meinung ist man wolle eben umbedingt von einem bestimmten (regionalen) wesendlich teureren Gasversorger das Gas beziehen?
vielen Dank schon mal.