Aufzugslärm - Mietminderung

  • Hi! Zunächst: Ich bin Musiker, kein Fachspezialist für Mietrecht, darum bitte ich um Nachsicht, wenn meine Frage irgendwelche Geeks für Mietrecht triggert oder ich als digitaler Boxsack für tieferliegende Lebenskrisen fungiere.

    Aktuell wohne ich zur Miete im 4. OG Miete eines Mehrparteienhauses (Altbau von 1979). Schlafen funktioniert nur noch mit vielen Pillen.

    Ich habe bereits gekündigt, muss aber noch drei Monate hier bleiben.

    Die Wohnung ist extrem hellhörig, die Nachbarschaft "einfach". Konkret ist aber folgender Umstand am wenigsten auszuhalten:

    Die Triebgeräusche des Aufzugs sind sehr laut. So laut, dass ich in meinem Schlafzimmer bei jeder Anfahrt bis zu 50 dB ermitteln konnte.

    Als ich die Verwaltung bereits nach wenigen Wochen informierte, haben die mir nur ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen, in dem sinngemäß steht, dass der Lärm nicht über der geltenden Norm liegt und sich "noch keiner beschwert hat".

    Wenn ihr euch jetzt geekmäßig mit nerviger Stimme fragt "warum bist du dann eingezogen, wenn der Aufzuug nicht geeeht????" - Weil man sowas nicht im Rahmen einer kurzen Besichtigung im Herzen Münchens einfach nicht feststellen kann, weil man sonst in einen Karton ziehen muss.

    Fakt ist jedenfalls, dass der Aufzug bis zu 200 mal täglich genutzt wird und die 45-50 dB keine Einbildung sind, sondern mit einem vernünftigen Schalldruckpegelmessgerät (was für ein deutsches Wort) ermittelt wurden.

    Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung geltend machen und bei der nächsten fälligen Warmmiete 10% der Miete einbehalten (natürlich mit vorheriger Mangelanzeige) ??


    Oder muss ich erst drei Monate ein Lärmprotokoll führen, dann 14 klärende Gespräche führen, ein Gerichtsverfahren einleiten, zum Supreme Court fliegen und die vereinten Nationen um Vergebung bitten? Wie ist das? Kennt ihr euch da aus?

  • Kann ich eine Mietminderung geltend machen und bei der nächsten fälligen Warmmiete 10% der Miete einbehalten (natürlich mit vorheriger Mangelanzeige) ?

    Nein. So etwas stellt keinen Mietmangel dar. Somit gibt es auch keine Minderung.

  • Zitat

    Ich habe bereits gekündigt, muss aber noch drei Monate hier bleiben.

    Warum? Du kannst jederzeit ausziehen, was ich auch empfehlen würde wenn die Situation für Dich wirklich nicht auszuhalten ist. (Wenn Du trotzdem in der Wohnung bleibst, kann das ausgelegt werden als "Es war doch nicht so schlimm.")

    Eine Mietminderung (wenn sie denn möglich wäre) würde den Geräuschpegel auch nicht reduzieren oder die Verwaltung dazu bringen, den Aufzug umzubauen.

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