Schwiegereltern kündigen

  • Hallo.

    Mein Mann und ich haben uns ein Haus gekauft.

    Wir stehen beide im Grundbuch.

    Er hat einen Mietvertrag mit seinen Eltern abgeschlossen (keine Ahnung ob er so gültig ist). Sie zahlen Miete.

    Wir haben eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart. Machen aber keine richtige Abrechnung.

    Nun ist es soweit. Ich halte es nicht mehr aus mit denen.

    Ausserdem brauchen wir den Platz. Ich bin Tagesmutter und möchte zwei Zimmer dafür nutzen. (Tagesmutter ist freiberuflich und kein Gewebe) die Zimmer sind zusammen 20 qm groß. Unsere Wohnung 110 die obere Wohnung 44qm. Unsere Kinder sollen die obere Etage beziehen.

    Muss mein Partner die Kündigung nun auch alleine schreiben?

    Mitgeteilt haben wir es Ihnen schon das wir wünschen das Sie ausziehen. Sie haben es auch vernommen. Nur möchten sie jetzt das wir ihnen eine neue Wohnung suchen. Natürlich werden alle unsere Vorschläge abgelehnt.

    Mein Mann fühlt sich auch nicht in der Lage es seinen Eltern richtig zu vermitteln.

    Ich möchte jetzt aber nicht noch 3 Jahre so weiter leben..

    Was sind denn meine Rechte als Miteigentümerin? Was sind meine Pflichten?

    Ich habe eine Kündigung vorbereitet wo auch alles genau so drin steht wie geplant nach den rechtlichen Vorgaben. Gründe fristen und und und

    Ich habe so Angst das die nicht gehen. Leider haben sie ab dem 01.05. Auch acht Jahre voll und ich muss sowieso 9 bescheidene Monate Frist einhalten ;(

  • Er hat einen Mietvertrag mit seinen Eltern abgeschlossen (keine Ahnung ob er so gültig ist). Sie zahlen Miete.

    Wenn dein Mann alleine Vermieter ist, muss auch er den Mietvertrag kündigen. Wer im Grundbuch steht, spielt nur dann eine Rolle, wenn der Mietvertrag durch Kauf, Schenkung, Erbe etc. auf jemand anderen übergeht und die gesetzlichen Regelungen greifen. Ansonsten ist derjenige der Vermieter, der den Vertrag als Vermieter unterschrieben hat.

    Ausserdem brauchen wir den Platz. Ich bin Tagesmutter und möchte zwei Zimmer dafür nutzen. (Tagesmutter ist freiberuflich und kein Gewebe)

    Das ist nun nicht mehr so einfach. Eigenbedarf ist nur zu eigenen Wohnzwecken, nicht für berufliche Tätigkeiten. Diese dürfen nur untergeordnet sein (z.B. Home Office Arbeitsplatz).

    Es gibt aber noch den Paragraphen § 573a:

    Zitat

    (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Sofern es also keine weiteren Parteien in dem Haus gibt, kann das Mietverhältnis ohne berechtiges Interesse wie Eigenbedarf, "einfach so" gekündigt werden. Gegen diese Kündigung ist es recht schwer, vorzugehen, denn darüber, ob Eigenbedarf bei 110 m² Wohnfläche noch begründbar ist, braucht man dann nicht zu diskutieren. Wir haben selbst unsere Mieter auch so gekündigt - primär und mit kürzerer Frist wegen Eigenbedarf (weil er aus unserer Sicht bestand, was aber bestritten werden kann), hilfsweise mit verlängerter Frist nach §573a.

    Trotzdem kann es sein, dass ihr die Kündigung gerichtlich mittels Räumungsklage durchsetzen müsst, wenn die Eltern nicht wollen.

    Was sind denn meine Rechte als Miteigentümerin? Was sind meine Pflichten?

    Keine, du hast mit dem Mietvertrag deiner Beschreibung nach nichts zu tun.

  • Danke für die Antwort. Hilft mir sehr.

    Es sind nur zwei Wohnungen. Und wir bewohnen eine. Heisst das ich muss nicht begründen was ich vor habe? Einfach Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum....

    Aber habe anstatt 8 Monate 11 Monate kündigungsfrist?

    Ich werde mir den § gleich durchlesen.

    Mein Mann wird die Kündigung unterschreiben. Ich hatte ehrlich etwas gehofft der Mietvertrag ist nicht gültig und ich bekomme sie eher raus. Aber gut. Ist jetzt so. Danke

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