Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne von euch Bestätigen lassen, dass die angegeben Schönheitsreparaturen in meinem Mietvertrag rechtens sind.
Laut meiner Definition sind sie rechtens, da Weichmacher wie "im Allgemeinen" usw genutzt werden.
Freue mic hauf eure Antworten!
Gruß,
Sören