Moin,
unsere Vermieterin hat mir ein Schreiben eingeworfen, adressiert an mich und meine Nachbarin. Wir bewohnen die 2 Wohnungen im EG. Über uns sind noch 3 Wohnungen bzw. WGs. Wir zwei werden aufgefordert, unseren Anteil an der Wassernachzahlung zu leisten. Weder werden wir getrennt behandelt noch wird die Berechnung erläutert. Kein Beleg über die Gesamtforderung. Diese Punkte werde ich bei ihr monieren, frage mich aber grundsätzlich, ob das eigentlich zulässig ist, dass 3/5 Mietparteien nicht belangt werden? Die haben kein Schreiben erhalten.
Wir haben nur 1 Wasseruhr, d.h. auch von den anderen 3 Parteien müsste ein entsprechender Anteil der Nachzahlung eingefordert werden. Kann sie uns zur Kasse bitten und die anderen nicht?
Offenbar hat sie diese Forderung nur gestellt, um ihrerseits aus der Übernahme einer (überwiegend) störungsbedingten Nachzahlung herauszukommen, die wiederum wir geltend machen.´Meine direkte Nachbarin hatte einen defekten Gasboiler, der unsere gemeinsame Strom-/Gasabrechnung gewaltig in die Höhe getrieben hat. Da jede Etage einen eigenen Zähler hat, und wir aufgrund des Verbrauchs glasklar belegen können, wie gewaltig sich der erst spät entdeckte Defekt (Gerät hängt im Keller, den wir Mieter nicht nutzen dürfen) ausgewirkt hat, haben wir einen störungsbedingten Anteil der Nachzahlung (Vertrag läuft auf mich) ihr in Rechnung gestellt. Lustigerweise entspricht ihre Forderung an uns fast genau denselben Betrag...
Kann da jemand was zu sagen?