Nebenkostenabrechnung fehlerhaft und keine Belege

  • Moin,

    unsere Vermieterin hat mir ein Schreiben eingeworfen, adressiert an mich und meine Nachbarin. Wir bewohnen die 2 Wohnungen im EG. Über uns sind noch 3 Wohnungen bzw. WGs. Wir zwei werden aufgefordert, unseren Anteil an der Wassernachzahlung zu leisten. Weder werden wir getrennt behandelt noch wird die Berechnung erläutert. Kein Beleg über die Gesamtforderung. Diese Punkte werde ich bei ihr monieren, frage mich aber grundsätzlich, ob das eigentlich zulässig ist, dass 3/5 Mietparteien nicht belangt werden? Die haben kein Schreiben erhalten.

    Wir haben nur 1 Wasseruhr, d.h. auch von den anderen 3 Parteien müsste ein entsprechender Anteil der Nachzahlung eingefordert werden. Kann sie uns zur Kasse bitten und die anderen nicht?

    Offenbar hat sie diese Forderung nur gestellt, um ihrerseits aus der Übernahme einer (überwiegend) störungsbedingten Nachzahlung herauszukommen, die wiederum wir geltend machen.´Meine direkte Nachbarin hatte einen defekten Gasboiler, der unsere gemeinsame Strom-/Gasabrechnung gewaltig in die Höhe getrieben hat. Da jede Etage einen eigenen Zähler hat, und wir aufgrund des Verbrauchs glasklar belegen können, wie gewaltig sich der erst spät entdeckte Defekt (Gerät hängt im Keller, den wir Mieter nicht nutzen dürfen) ausgewirkt hat, haben wir einen störungsbedingten Anteil der Nachzahlung (Vertrag läuft auf mich) ihr in Rechnung gestellt. Lustigerweise entspricht ihre Forderung an uns fast genau denselben Betrag...

    Kann da jemand was zu sagen?

  • Kann sie uns zur Kasse bitten und die anderen nicht?

    Ja, das ist möglich. Allerdings nur mit dem korrekten Anteil, der auf eure Wohnungen jeweils entfällt, nicht für die gesamte Summe. Es kommt also darauf an, wie der Betrag errechnet wurde. Da es keine Einzelzähler für das Wasser gibt, wäre eine Verteilung nach dem Verhältnis der Wohnfläche üblich. Und die geleisteten Vorauszahlung wären dann auch zu berücksichtigen.

    Es kommt dann auch noch auf die vertragliche Vereinbarung an. Dort könnte eine Pauschale vereinbart sein, und dann kann die Vermieterin nichts nachträglich verlangen. Im Fall einer Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung sollte man auf die Abrechnung über alle Kosten bestehen, denn es könnte sich ja insgesamt ein Guthaben ergeben bei korrekter Abrechnung.

  • Hi,

    danke schonmal für die Antwort!

    Es wird hier leider kompliziert: im Mietvertrag sind 100 € NK eingetragen, aber ohne Erläuterung, welchen Anteil das Wasser bzw. der Gasverbrauch ausmacht... Konkret steht unter dem Punkt Zahlungsverpflichtung/ Mietpreis: Summe X inkl. Wlan plus 100€ NK. Das war's!

    Unter dem Absatz für Nebenlieferungen steht dagegen nichts bzw ist das Feld mit (-) als leer gekennzeichnet. Bedeutet das also, es handelt sich um bei den 100 € um eine Pauschale?

  • es handelt sich um bei den 100 € um eine Pauschale?

    Das hört sich nach der Beschreibung durchaus so an. Endgültig kann man das aber nur sgen, wenn man sich den Vertrag komplett anschaut.

    Doch auch wenn es sich um eine Vorauszahlung handeln sollte, dann muss eine formell korrekte Abrechnung vorliegen. Das bedeutet, man muss rechnerisch nachvollziehen können, wie die Vermieterin auf den Anteil für die Wohnung kommt. Wenn Sie nicht weiter kommen, mit diesen Informationen, dann senden Sie mir gern Ihre Abrechnung und den Mietvertrag an service@nebenkosten-berechnen.de zur weiteren Prüfung über einen Anwalt.

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