Zeitmietvertrag Nachzahlung

  • Hallo liebe Mitglieder,

    Nachdem ich schon Tage damit verbracht habe, eine Lösung zu finden und leider nach wie vor nichts eindeutiges gefunden habe, hoffe ich hier auf etwas mehr Klarheit.

    Ich habe 1 Jahr in einer 47qm möblierten Wohnung gewohnt. Nun fordert der Vermieter eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 1225,22 €.

    Es handelt sich hierbei um Stromkosten i.H.v. 497,85 € (Vertrag lief über Vermieter) sowie 727,37 € für Betriebs- und Energiekosten (in der Abrechnung der Hausverwaltun ist dies detailliert aufgeführt, jedoch sind hier auch sogenannten "Hausnebenkosten" einberechnet: Kalt- und Abwasser, Kosten Geräte KW, Nutzerwechselgebühr - in Summe 223,21 €).

    Während der Mietzeit wurde bereits eine Nachzahlung für Beteiebs- und Energiekosten i.H.v. 195,04 € verlangt, die ich auch bezahlte.

    Mir stellt sich nun folgende Frage.

    Im Mietvertrag steht:

    6. Miete

    6.1 Die monatliche Miete beträgt 690 €.

    6.2 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses nicht erhöht wird.

    7. Betriebskosten

    Sämtliche anfallenden umlagefähigen Betriebskosten sind mit der vorgenannten Miete abgegolten.

    Für mich ist dies uneindeutig. Ich bin von Warmmiete ausgegangen, was mir damals auch (leider nur mündlich) auf Nachfrage bei Mietvertragsunterzeichnung bestätigt wurde. Zudem für mich fraglich, inwieweit hier Betriebskosten doppelt berechnet werden/wurden.

    Ich habe den Vermieter bereits um detaillierte Auflistung geben, wie sich die Miete i.H.v 690€ zusammensetzte, jedoch nur eine allgemeine Aufzählung erhalten.

    Miete Wohnung,

    Miete Parkplatz,

    umlagefähige Nebenkosten wie Niederschlagswasser, Allgemeinstrom, Müllgebühren, Versicherungen, Hausmeister, Aufzugskosten, Gartenpflege, Putzmittel, Wartung Feuerlöscher, Wartung Haustür, Wartung Rückstaukl., Antennengebühr (wurden laut Vermieter bereits an die Hausverwaltung bezahlt und nicht an mich berechnet)

    Internet

    Miete für Möbel und Inventar

    Könnt ihr mir bitte etwas helfen?

    Ich wäre sehr dankbar!


    Viele liebe Grüße, Patricia :)

  • Sämtliche anfallenden umlagefähigen Betriebskosten sind mit der vorgenannten Miete abgegolten.

    Das ist eine Formulierung für eine Miete, bei der die Nebenkosten pauschal vereinbart sind, also ohne dass es eine Abrechnung gibt. Allerdings gibt es da noch die Heizkostenverordnung, die nach dem Gesetz Vorrang hat. Über die Heizkosten muss also abgerechnet werden.

    Ich habe den Vermieter bereits um detaillierte Auflistung gebeten, wie sich die Miete i.H.v 690€ zusammensetzt

    Der Vermieter muss in der Abrechnung angeben, welchen Betrag er als Vorauszahlung für die Heizkosten ansetzt. Dazu darf man nichts nachfragen müssen. Es scheint also fast so, als könnte die Abrechnung insgesamt unwirksam sein, was genauer geprüft werden solte.

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