Hallo!
Folgende Situation:
Eine gute Freundin (Person A, Hauptmieterin) hat über mehrere Jahre mit einer Person B (Untermieter) zusammengelebt, die zunehmend fahrlässig mit der Wohnung umging.
Ihr Verhältnis wurde so angespannt, dass Person A sich dazu entschloss, Person B zu kündigen. Leider beging sie dabei den Fehler, im Kündigungsschreiben nicht die völlig trifftigen Kündigungsgründe wegen fahrlässigem Verhalten anzugeben, sondern kündigte wegen Eigenbedarf, um das angespannte Verhältnis nicht noch weiter aufzuheizen.
Als Grund gab sie an, zwei Räume für ihre Arbeit als freischaffende Künstlerin zu benötigen. Dies lässt sich nur schwierig nachweisen, da sie in der Zeit hauptsächlich in einem anderen Beruf tätig war.
Seit dem Auszug von Person B sind sechs Monate vergangen und nun würde Person A mir gerne eins der Zimmer zur Untermiete anbieten, hat aber große Bedenken, dass Person B sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auf Schadensersatz verklagen könnte, sollte dieser mitbekommen, dass wir eine neue WG gegründet haben. Die Möglichkeit, dass Person B etwas von dem neuen Mietverhältnis mitbekommt, ist nicht ungering und wir schätzen, dass er bei guten Chancen zu einem Rechtsstreit geneigt wäre.
Meine Fragen wären:
- Gibt es eine Frist, nach der ein Hauptmieter nach einer Eigenbedarfskündigung ohne Probleme wieder untervermieten darf?
- Was für eine Beweislage braucht Person A um den Vorwurf einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung zu widersprechen?
- Wäre es rechtlich sicherer, wenn wir angeben, als Paar zusammenzuwohnen?
- Wie lange nach Auszug kann Person B wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf klagen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße