Kautionszahlung Optionen

  • Hallo,

    muss der Vermieter zur Zahlung der Kaution verschiedene Optionen anbieten, oder kann er vorschreiben, welche Option er haben möchte (z.B. Zahlung der Kaution in bar und Anlage bei der Hausbank)?

  • muss der Vermieter zur Zahlung der Kaution verschiedene Optionen anbieten, oder kann er vorschreiben, welche Option er haben möchte

    Es gibt Vorschriften, wie der Vermieter mit einer Kaution umgehen muss (§551 BGB). Der Vermieter darf nicht verlangen, dass sie in Bargeld gezahlt wird, denn die Kaution muss jederzeit getrennt vom Vermögen des Vermieters bleiben. Der Mieter darf darauf bestehen, dass die Kaution auf ein insolvenzsicheres Konto überwiesen werden kann (BGH AZ: VIII ZR 98/10).

    Auf andere Optionen wie eine Kautionsbürgschaft muss sich der Vermieter aber nicht einlassen.

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