Indexmietvertrag - Neuer Eigentümer und rückwirkende Indexierung

  • Bin seit 2011Mieterin mit einem Indexvertrag - der Eigentümer hat bis 2019 nie die Miete erhöht. Dann gab es einen Eigentümerwechsel.

    Der neue Eigentümer hat die Miete dann rückwirkend bis 2011 erhöht- korrekt nach der Indexsteigerung in %.

    Ist das rechtens? Warum kann er das machen? Es gibt doch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ?

  • Bei der Berechnung muss der Index zum Zeitpunkt des Vertragsbeginn genommen werden, oder wenn es schon mal eine Erhöhung gab, dann zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung. Wenn es noch keine Erhöhung gab, ist es also korrekt, den Wert von 2011 zu nehmen.

    Das allerdings nur was die Berechnung der Erhöhung betrifft. Rückwirkend kann man keine Geld für eine höhere Miete verlangen, sondern nur für die Zukunft.

  • Besten Dank für die Antwort! Dann war das korrekt.


    Index-Mietvertrag umwandeln in anderen Mietvertrag - was ist hierbei zu beachten ?

    Mein Index-Vertrag ist ein älterer Einheitsmietvertrag vom Makler, nachdem ich noch die Türen bei Auszug zu streichen hätte etc.

    Ich wohne nun 13 Jahre in dieser Wohnung und es gibt dadurch eine rel. lange Kündigungsfrist. Was passiert damit, wenn z.B. der Vermieter bereit ist, einen anderen Mietvertrag zu vereinbaren ?

    Ich frage mich, wo das noch hingeht mit der Inflation und den Mietsteigerungen ?

    Wer hat damit Erfahrungen gemacht

    Gaby

  • nachdem ich noch die Türen bei Auszug zu streichen hätte

    Das wäre erstmal zu prüfen. Es sind noch jede Menge Mietverträge im Umlauf, die eine inzwischen unwirksame Klausel zu den Schönheitsreparaturen haben.

    es gibt dadurch eine rel. lange Kündigungsfrist

    13 Jahre ist dafür nicht lang genug. Der Vertrag müsste vor 2001 geschlossen sein. Danach hat man als Mieter immer 3 Monate Kündigungsfrist. Nur für die Kündigung des Vermieters verlängert sich die Kündigungsfrist.

    wenn z.B. der Vermieter bereit ist, einen anderen Mietvertrag zu vereinbaren ?

    Dann gelten die Vereinbarungen des neuen Mietvertrags. Doch warum sollte sich der Vermieter darauf einlassen. Da gehört sehr viel Verhandlungsgeschick dazu.

    Ich frage mich, wo das noch hingeht mit der Inflation und den Mietsteigerungen ?

    Immerhin ist der Vorteil eines Indexvertrags, dass man als Mieter auch eine Senkung der Miete verlangen kann, wenn der Verbraucherindex rückläufig wird. Das geht bei keinem anderen Mietvertrag, denn bei allen anderen bleibt die Miete gleich, auch wenn es zu einer Deflation kommt.

  • Vielen Dank für die ganzen Anregungen hierzu:)

    Mieterhöhung bei Indexmiete incl. Garage oder nur KM f. Wohnung ?

    Bei der letzten Mieterhöhung wurde z.B. nur die KM erhöht und nicht die Garage

    Bei jetziger Mieterhöhung hat der Vermieter beides erhöht ?

    Mietvertrag ist aber unverändert

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!