Hallo Leute,
nach nunmehr knappen 12 Jahren in der selben Wohnung, ist es im September nun soweit und wir werden ausziehen.
Ich habe nach all den Jahren dann mal einen Blick in den Mietvertrag geworfen und da steht folgendes:
§ 8 Zustand, evtl. Renovierungsbedürftigkeit der Mietsache
1. Der Mieter hat die Mietsache eingehend besichtigt (s. ggfls. auch beiliegendes Übernahmeprotokoll, besondere Bestätigung). Die Mietsache befindet sich in folgendem Zustand (bitte nachfolgend möglichst genau beschreiben):
"Die Wohnung ist bei Einzug von den Mietern zu renovieren." (wurde vom Vermieter eingetragen)
Wir haben also damals beim Einzug gestrichen, da ein paar wirklich unschön gefärbte Wände dabei waren.
Unter § 17 Laufende Schönheitsreparaturen, Art und Ausführung von Arbeiten findet sich folgendes:
5. Bei der Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein.
Kann es tatsächlich sein, dass wir bei Ein- und Auszug streichen müssen?
Der Mietvertrag ist übrigens ein Standard "Wohnraum-Mietvertrag".
Wäre toll, wenn jemand eine Antwort für mich hätte
Liebe Grüße
Ron