Bei Einzug gestrichen - Bei Auszug Schönheitsreparaturen ebenfalls durchführen

  • Hallo Leute,

    nach nunmehr knappen 12 Jahren in der selben Wohnung, ist es im September nun soweit und wir werden ausziehen.

    Ich habe nach all den Jahren dann mal einen Blick in den Mietvertrag geworfen und da steht folgendes:

    § 8 Zustand, evtl. Renovierungsbedürftigkeit der Mietsache

    1. Der Mieter hat die Mietsache eingehend besichtigt (s. ggfls. auch beiliegendes Übernahmeprotokoll, besondere Bestätigung). Die Mietsache befindet sich in folgendem Zustand (bitte nachfolgend möglichst genau beschreiben):

    "Die Wohnung ist bei Einzug von den Mietern zu renovieren." (wurde vom Vermieter eingetragen)

    Wir haben also damals beim Einzug gestrichen, da ein paar wirklich unschön gefärbte Wände dabei waren.

    Unter § 17 Laufende Schönheitsreparaturen, Art und Ausführung von Arbeiten findet sich folgendes:

    5. Bei der Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein.

    Kann es tatsächlich sein, dass wir bei Ein- und Auszug streichen müssen?

    Der Mietvertrag ist übrigens ein Standard "Wohnraum-Mietvertrag".

    Wäre toll, wenn jemand eine Antwort für mich hätte :)

    Liebe Grüße

    Ron

  • Kann es tatsächlich sein, dass wir bei Ein- und Auszug streichen müssen?

    Nein, aber das steht doch auch nirgends? Ihr schuldet bei Übergabe den Zustand, den ihr übernommen habt, also unrenoviert. Der letzte fettmarkierte Satz sagt nicht, dass das Streichen oder Tapezieren neu vor Auszug erfolgen muss, sondern lediglich, wie die Wände überlicherweise aussehen sollen. Üblicherweise sind dunkle, knallige Farben nicht vom Vermieter zu akzeptieren, außer, die Wohnung wurde schon so übergeben. Knallige Farben, die sich schwer überstreichen lassen, gelten quasi wie Beschädigungen, das hat damit letztlich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

  • Ihr schuldet bei Übergabe den Zustand, den ihr übernommen habt, also unrenoviert.

    Huhu,

    noch eine kurze Frage dazu: Wenn wir den übernommenen Zustand schulden, fallen dann auch Schönheitsreparaturen raus (zB Türen und Rahmen, die haben schon einige Macken und gehören entweder ausgebessert oder neu lackiert)?

  • die haben schon einige Macken und gehören entweder ausgebessert

    Mit "Macken" verhält es sich ein wenig anders. Diese haben nämlich nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun. Das gilt dann als eine Beschädigung, für die man aufkommen muss, wenn man sie schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat.

    Man kann das Thema nicht pauschal für die ganze Wohnung beantworten, sondern man muss jede einzelne Sache bewerten, die der Vermieter bei der Übergabe bemängelt. Deshalb empfiehlt es sich manchmal, schon einige Tage vor Übergabe mit dem Vermieter eine Vorabbegehung zu machen, um zu hören, was er beanstanden wird. Dann kann man das schon bewerten und ggf. reparieren, wenn man als Mieter verantwortlich sein sollte.

  • Zum Teil selbst verschuldet (mit dem Staubsauger hängen geblieben), an anderen Stellen blättert die Farbe einfach ab.

    Ein Termin kurz vor Übergabe stelle ich mir schwierig vor, da dann wohl einfach zu wenig Zeit bleibt um Dinge zu machen oder machen zu lassen.

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