Ist der Mietvertrag bindend?

  • Ich gehe ab August ins Ausland und möchte deswegen meine Wohnung für diesen Zeitraum untervermieten. Dazu habe ich auch die Erlaubnis meines Vermieters. Anfang Juni habe ich deswegen nach Untermietern gesucht und auch jemanden gefunden, mit dem ich mich wohl gefühlt habe. Ich habe mit der Person eine Besichtigung per Video-Anruf gemacht, mir Einkommensnachweise usw. schicken lassen und ihr nach ein paar Tagen über Whatsapp mitgeteilt, dass sie die Wohnung haben kann und ich ihr den schriftlichen Vertrag dann zuschicke. Wir haben in dem Chat auch bereits den Übergabetermin und die Zahlung der Kaution besprochen.

    Ich habe ihr dann ein paar Tage später den Vertrag geschickt, mit der Bitte ihn zu unterschreiben und zurück zu schicken (ich selbst habe natürlich noch nicht unterschrieben gehabt). Aus mir unerfindlichen Gründen führte das bei ihr allerdings zu Herausforderungen. Sie nannte mich altmodisch und diskutierte mit mir, warum sie den Vertrag nicht einfach digital auf ihrem Handy unterschreiben könnte. Ich bestand weiterhin auf das schriftliche Original. Das ist jetzt knapp 4 Wochen her. Sie versicherte mir immer wieder, dass sie den Vertrag losschicken würde, meinte auch, dass sie es nun zweimal getan hätte. Beim zweiten Mal, wollte sie es mit Anschreiben schicken. Auf meine Frage, ob sie mir die Sendungsnummer geben könne, meinte sie, sie hätte keine bekommen. Ich habe bis heute keinen unterschriebenen Vertrag im Original erhalten. Also gehe ich davon aus das die gelogen hat.

    Der Knackpunkt ist, dass sie darauf beharrt, dass unser Vertrag bereits mündlich zu Stande gekommen ist und somit bereits bindend ist. Das mag ja stimmen, aber ich frag mich dann noch mehr, warum sie sich so anstellt, dass auch schriftlich festzuhalten. Ich habe sie um ein Telefonat gebeten, um das zu klären. Sie hat zugestimmt, wir haben einen Termin vereinbart und dann war sie aber nicht erreichbar und hat mich versetzt. Dann meinte sie, sie würde in meine Stadt kommen und man könnte sich persönlich treffen. Auf meine Nachfrage nach einem konkreten Termin antwortet sie nicht.

    Ich weiß, dass das hier kein Jura-, Rechts- oder Mietrechtsforum ist, aber hat jemand eine Einschätzung, was ich machen kann? Da es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, begrenzt für die Zeit meines Auslandsaufenthalts, ist eine ordentliche Kündigung von beiden Seiten ausgeschlossen. Die Übergabe ist in 3 Wochen und ich kann mich ja anscheinend nicht mal darauf verlassen, dass sie an dem Tag wirklich auftaucht.

    Ergänzung: Mittlerweile hat sie mir den Vertrag als PDF mit ihrer digitalen Unterschrift über Whatsapp geschickt. Datiert auf heute. Das Treffen oder ein Telefonat fanden nicht statt und ich fühle mich nicht so, als könnte ich mich auf sie verlassen. Immerhin lasse ich sie in meiner möblierten Wohnung wohnen. Muss ich den Vertrag jetzt gültig machen, indem ich ihn unterschreibe, weil ich ihr durch die mündliche Zusage zugesichert habe, dass der Vertrag zustande kommt?

  • dass sie darauf beharrt, dass unser Vertrag bereits mündlich zu Stande gekommen ist und somit bereits bindend ist.

    Ja, das kann durchaus möglich sein, dass der Vertrag bereits bindend ist für beide Seiten. Es kann aber auch sein, dass man sich in der Verhandlung darauf geeinigt hat, dass der Vertrag erst in schriftlicher Form mit der Unterzeichnung wirksam serden soll. Daher lässt sich das jetzt nicht so klar beantworten und im Streitfall müsste ein Anwalt die Sache prüfen.

    Die Übergabe ist in 3 Wochen und ich kann mich ja anscheinend nicht mal darauf verlassen, dass sie an dem Tag wirklich auftaucht.

    Das ist sehr gut nachvollziehbar, dass es dazu eine Unsicherheit gibt. Diese Unsicherheit würde jedoch auch mit einem schriftlichen Vertrag bestehen, denn auch mit diesem ist nicht garantiert, dass der Mieter erscheint geschweige die Miete bezahlt. Im Prinzip bleibt nur abzuwarten, und den schriftlichen Vertrag kann man dann bei Schlüsselübergabe auch noch nachholen.

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