Ermittlung Gasverbrauch Doppelhaus Wohnung mit Gewerbeeinheit

  • Hallo in die Runde :)

    Es geht um die Ermittlung des Gasverbrauchs für die Nebekostenabrechnung.

    Angenommen, folgende Konstellation läge vor:

    Mieter wohnt in einem Doppelhaus. Eine Haushälfte bewohnt der Mieter, die andere Hälfte ist eine gewerblich genutzte Fläche der Tochter des Vermieters.

    Gemeldet ist in dem Haus nur der Mieter.

    Es ist eine zentrale Gasheizung verbaut. Es sind keinerlei Zähler/Messgeräte vorhanden, die den Verbrauch der einzelnen Wohnung erfassen könnte, auch nicht für Warmwasser.

    Es wurde zuerst eine pauschale Warmmiete bezahlt.

    Dann wurde die Berechnung der Heizkosten separat vereinbart. Die Berechnung erfolgt seitdem pro Quadratmeter der Wohnfläche.

    Angenommen, der Mieter heizt nur einen Teil der eigenen Wohnung und benötigt kaum bis gar kein Warmwasser. Dann würde der Mieter aufgrund der Berechnung der Heizkosten pro QM einen Teil der anderen gewerblichen Haushälfte mitbezahlen. Also überspitzt dargestellt, Mieter heizt gar nicht, dann würde der Mieter trotzdem die Hälfte der Gaskosten bezahlen bei gleicher Wohnfläche.

    Wäre das richtig?

    Bzw. welche Möglichkeit gäbe es, den Gasverbrauch einer Wohneinheit möglichst genau zu ermitteln?

    Wie werden evtl. Kosten für die Erfassung des Gasverbrauchs auf den Mieter umgelegt? Könnte es für den Mieter günstiger sein, wenn keine Messgeräte (bei hohen Kosten für die Ermittlung) verbaut sind? Z. B. bei einem Gasverbrauch von 30% Mieter und 70% für die gewerbl. Fläche?

    Ermittlung von Warmwasser bei der Konstellation überhaupt möglich?

    Danke und einen schönen Sommertag wünsche ich euch.

  • Es ist eine zentrale Gasheizung verbaut. Es sind keinerlei Zähler/Messgeräte vorhanden, die den Verbrauch der einzelnen Wohnung erfassen könnte, auch nicht für Warmwasser.

    Das ist gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig, es muss eine Verbrauchserfassung erfolgen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen.

    Wie werden evtl. Kosten für die Erfassung des Gasverbrauchs auf den Mieter umgelegt? Könnte es für den Mieter günstiger sein, wenn keine Messgeräte (bei hohen Kosten für die Ermittlung) verbaut sind?

    Unter Umständen durchaus. Das hängt maßgeblich vom Nutzungsverhalten der Parteien ab, aber auch stark am Energiebedarf insgesamt. Die Abrechnungskosten können bei sparsamen Nutzern und Häusern durchaus einen erheblichen Kostenpunkt in Relation zu den Brennstoffkosten darstellen. Eine Verbrauchserfassung und - abrechnung können durchaus schnell 500 € oder mehr im Jahr werden, je nachdem, wie aufwändig es am Ende gestaltet werden muss.

    Worum geht es dir nun? Selbstverständlich kann man die Energieverbräuche alle erfassen, sofern man das will. Auch Warmwasser. Schlimmstenfalls muss an jede Zapfstelle und an jeden Heizkörper ein separates Erfassungsgerät, was natürlich entsprechend kostet. Man muss jedoch immer alles erfassen, d.h. nicht nur den Energiedarf einer Einheit, sondern immer das ganze Haus. Auf Basis dieser Zahlen werden dann die Kosten anteilig verteilt.

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