Hallo liebes Forum!
Ich habe von meinem Vermieter eine Mietanpassung zum 1.9.2024 bekommen. Diese richtet sich nach dem aktuellen Mietspiegel 2024 in Berlin.
Mein Vermieter nahm nun eine Spanneneinordnung vor unter der Merkmalgruppe 5 Wohnumfeld.
+ Gute ÖPNV Anbindung
+ Gute Nahversorgung
Diese Punkte sind NICHT in der Spanneneinordnung vorhanden. Nach meinem Widerspruch argumentiert der Vermieter nun wie folgt:
Siehe Anhang:
Wenn das nicht in der Orientierungshilfe entsprechend vorhanden ist, kann der Vermieter dann einfach diesen Einzelfall begründen?
Laut Berliner Mietspiegel habe ich eine "einfache" Wohnlage.
Danke für Information.