Wer muss Öl für mobile Heizung bezahlen?

  • Hallo zusammen,

    wir haben in unserem Mehrfamilienhaus eine Wärmepumpe mit der hauptsächlich geheizt wird. Nun war letztes Jahr eine Pumpe defekt die ausgetauscht werden musste. Wegen Lieferschwierigkeiten hat sich der Austausch fast ein halbes Jahr hinausgezögert und das von November bis ungefähr April. Also die volle Heizsaison durch. Da es im Winter schon ein bisschen kalt war wurde eine mobile Heizung vor die Tür gestellt. Diese mobile Heizung wurde ca zwei mal pro Woche mit Heizöl versorgt. Nun die große Überraschung bei der Nebenkosten-Abrechnung. Die Stromkosten für die Wärmepumpe waren glaub ein bisschen niedriger als sonst, dafür stehen jetzt über 700€ für Öl auf der Abrechnung und das nur für 2023, 2024 kommt ja erst noch. Jetzt meine Frage: darf unser Vermieter einfach die kompletten Heizöl-Kosten auf uns abwälzen wo wir doch unter anderem hier wohnen weil es eine günstige Wärmepumpe gibt?

  • Eine erforderliche Zusatzheizung wegen eines Defekts gehört zu den Maßnahmen der Instandsetzung. Somit sind die Kosten genau wie die Kosten der Reparatur bzw. neuen Pumpe ebenfalls Vermietersache.

  • Ja. Denn das Öl gilt in dem Fall nicht als Heizenergie, sondern als Betriebskosten der Zusatzheizung. Das macht einen Unterschied.

    Man muss allerdings auch dazu sagen, dass diese Sache keineswegs so eindeutig ist. Ein zuständiger Richter könnte es anders sehen und einen Präzedenzfall für einen solchen Sachverhalt gibt es nicht. Daher sollte man in Erwägung ziehen, einen Anwalt vor Ort zu befragen (dieser kennt die Amtsrichter und deren Sichtweise), bevor man sich auf das Risiko eines Rechtsstreits einlässt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!