Vermieter senkt Nebenkosten trotz hohem Guthaben in Endabrechnung nicht

  • Vermieter senkt Nebenkosten trotz hohem Guthaben/Endabrechnung nicht

    Hallo zusammen (hoffe ich bin hier richtig),



    Leider gibt es ein Problem mit dem Vermieter.

    Der Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung vorliegt. Mieter hat schon 3 Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x vom Mieter gesenkt werden, da auch unter Abzug der Preisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- in nächsten Jahr anfallen wird, das Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 550,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollten jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden.

    Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete der Mieter mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

    Was kann man jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Es wurde nicht um Erlaubnis gefragt, da Vermieter mehrfach schon seit Jahren ablehnt und BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien senken können.
    Und um wieviel kann der Mieter die Nebenkosten senken?

    Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info!
    Wenn weitere Infos gefragt sind, geb ich gern Auskunft.
    Viele Grüße

  • schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x vom Mieter gesenkt werden

    Und das ist vollkommen ausreichend. Die Senkung der Vorauszahlung gemäß §560 Abs. 4 BGB bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Dies ist als eine einseitige Erkärung zu verstehen. Also einfach weniger zahlen und die Sache ist erledigt.

    Natürlich darf man nicht zu weit senken, sondern es muss angemessen sein auf Grundlage der vorliegenden Abrechnung. Bei beispielsweise 1000€ : 12 sind also 83€, um die man maximal senken kann.

  • Und das ist vollkommen ausreichend. Die Senkung der Vorauszahlung gemäß §560 Abs. 4 BGB bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.

    Danke für die Antwort.

    Ich hatte ihm das schriftlich mitgeteilt, auch dass nach Abzug der Preisbremse, Kostensteigerung etc. immer noch ein Guthaben über sein wird bei Senkung um 60,- pro Monat aber der Vermieter hat eine Ablehnung geschickt, keine Ahnung wieso, er wird doch wohl wissen, dass ein Mieter auch selbst senken kann..?..

    Was mich jedoch beunruhigt ist, wenn ich nun diese 60,- weniger bezahle (mehr will ich garnicht, damit wirklich noch ein Guthaben am Jahresende übrig ist und kein Minus), kann mich der Vermieter wegen "fehlender" Miete (durch die monatlichen Senkungen) nicht nach paar Monaten kündigen, weil Miete "fehlt"?

  • er wird doch wohl wissen, dass ein Mieter auch selbst senken kann..?

    Oh nein, davon sollte man nicht ausgehen. Ich bekomme es regelmäig mit, dass Vermieter über die gesetzlichen Bestimmungen nicht so gut informiert sind.

    wegen "fehlender" Miete (durch die monatlichen Senkungen) nicht nach paar Monaten kündigen, weil Miete "fehlt"?

    In den Augen des Vermieters mag etwas fehlen. Aber darauf kommt es nicht an, sondern wie es sich objektiv betrachtet verhält. Und wenn man korrekt vorgegangen ist mit der Ankündigung, dann fehlt keine Miete. Eine solche Kündigung wäre unwirksam.

  • Hallo Fruggel,

    danke für deine Antwort und Info.

    Ich hab noch Fragen, ist alles etwas.. kompliziert mit dem Vermieter.

    Der Vermieter schrieb in die Ablehnung rein, dass die Berechnung des Mieters schwer nachzuvollziehen ist (und daher BGB 560/4 nicht greift), da der Mieter zu Anfang der Gespräche im 1. Brief einfach erstmal pauschal 100,- pro Monat Senkung veranschlagte, weil ihm klar war, dass Vermieter pokern wird. Dann folgte irgendwann ein Telefonat und der Mieter sagte, dass er nach grobem Überschlag auf 55,- runter gehen würde, da der Vermieter die 100,- ablehnte, denn zu diesem Zeitpunkt der Verhandlung wußte der Mieter noch nicht, dass er auch selber senken kann und hoffte auf ein "Ok" des Vermieters, welcher jedoch auch die 55,- ablehnte. Daher rechnete er jetzt alles richtig durch, zog Preisbremse und Kostensteigerung ab und sah dann 60, - als absolut angemessen an (eigentlich über 80,-, da das genaue Guthaben 1130,- beträgt, aber Mieter kein Minus am Jahresende riskieren will), diese 60,- nannte der Mieter im letzten Brief=schriftliche Mitteilung über die Senkung der Nebenkosten ab 1.9.24 an den Vermieter. Daraufhin kam nochmal die Ablehnung mit Begründung, die Berechnung sei schwer nachzuvollziehen, da der Mieter erst 100,- senken wollte, dann 55,- und dann 60,-. In Augen des Mieters sind 55 und 60,- (fast) das selbe und daher als EINEN Posten zu sehen. Hieße dann im Grunde also, dass der Vermieter ablehnt, weil der Mieter erst 100,-(=erste grobe Schätzung) und dann 60,-(genauer errechnet)schrieb..

    Jetzt die Fragen..

    1.Kann sich der Vermieter damit rausreden?

    2.Muss der Mieter eine genaue Rechnung dazuschreiben, wenn er die Senkung schriftlich mitteilt oder muss er das nicht?

    Mieter rechnete 1130€ Guthaben : 12Monate = 94,16€ Senkung pro Monat möglich

    Dann Abzug von Preisbremse und Kostensteigerung, welche Mieter mit insges. 25% pro Monat veranschlagt hat: 94€ x 25%=23,50€

    94€ - 23,50€ = 70,50€ mögliche Senkung pro Monat.

    Mieter möchte 60,- Senkung pro Monat, um erstmal im Plus am Jahresende zu bleiben.

    3.Muss der Mieter auch noch erklären, wie er auf die 25% Kostensteigerung/Preisbremse kommt?? Das hat Mieter geschätzt und ist doch in etwa der Wert oder?

    Kannst du dem Mieter helfen, wie er das schreiben kann?

    Lieben Dank,

    VG

  • Ich kann meiner ersten Antwort nicht wirklich etwas hinzufügen. Es genügt die Erklärung an den Vermieter, die Vorauszahlung auf x € zu senken aufgrund der erfolgten Abrechnung. Damit fertig, mehr muss ein Mieter nicht erklären, schon gar keine Berechnung von Kostensteigerungen. Insofern ist es überhaupt nicht kompliziert. Die Erklärungen des Vermieters sind an den Haaren herbei gezogen und brauchen keine Beachtung finden.

    Dass der Vermieter die 100€ weniger abgelehnt hat, war ja noch berechtigt, da diese höher als das Guthaben wären aufs Jahr gerechnet. Aber gegen die 60€ gibt es keinesfall etwas einzuwenden, denn da bleibt ja immer noch ein Spielraum.

    Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Kosten steigen werden, dann liegt es an ihm, das rechnerisch genau darzulegen, nicht am Mieter. Dabei reicht es aber nicht, einfach nur die Annahme zu äußern, sondern der Vermieter muss die tatsächlich anstehenden Kosten konkret aufführen, z.b. anhand einer simulierten Abrechnung für das aktuelle Jahr.

  • Gut.. ich danke dir.👍

    Es hat mich auch etwas gewundert, dass ein Mieter eine derartige Berechnung bringen soll.

    Und ja natürlich.. dass die 100, -abgelehnt werden, war vorauszusehen und ist auch ok. Aber nicht die 60,-.

    Das einzige Problem, das noch bleibt ist, wenn Vermieter doch kündigen sollte, weil er meint, es fehle Miete und weil er eventuell die Gesetzt nicht richtig kennt. Denn dann müsste der Mieter mit Anwalt dagegen vorgehen, was teuer und nervenaufreibend sein kann, der Mieter hat Nachwuchs.. Kann man das irgendwie im Vorfeld verhindern? Und wie ist das z.b. bei Kündigung wegen Eigenbedarf, was macht man dann?

    Ach..P.S. Ist der Mieter verpflichtet, seine Zählerstände jetzt auch noch an den Vermieter zu übermitteln? er weiß nicht, wie man die abliest, da es immer per Funk gemacht wurde aber selbst wenn er es wüßte, er hat anderes zu tun und fragt sich, ob er das nun überhaupt muss? Das wäre auch wichtig zu wissen. Vermieter wollte diese haben. Aber Mieter fühlt sich auch damit hingehalten und weiß nicht, ob er rechtlich dazu verpflichtet ist.

  • Denn dann müsste der Mieter mit Anwalt dagegen vorgehen

    Nein, muss der Mieter nicht. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass seine Kündigung wirksam ist, dann liegt es an ihm, das gerichtlich feststellen zu lassen. Es besteht kein Handlungsbedarf für den Mieter. Der Mieter kann allenfalls zum Anwalt gehen um sich beraten zu lassen, und ich habe keinen Zweifel, dass dieser meine Erläuterungen bestätigen wird.

    Ist der Mieter verpflichtet, seine Zählerstände jetzt auch noch an den Vermieter zu übermitteln?

    Nein. Dazu besteht keine Pflicht. Wenn der Vermieter die Kosten ausrechnen will, kann er als Hochrechnung den Verbrauch des Vorjahres nehmen.

    Im Übrigen ist der Vermieter verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Mieter monatlich seine Verbrauchsinformationen bekommt. Das ist ja der Grund, warum überall die Geräte auf Funk umgerüstet werden.

    Ich würde mich nicht so Kirre machen lassen vom Vermieter sondern mehr Ruhe bewahren. Mit etwas Gelassenheit geht alles viel besser.

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