Hallo.
Ich habe am 9 Januar 2024, die Erhöhung für die Betriebs und Nebenkosten erhalten.
Die Nebenkostenabrechnung für 2023 aber erst 2 Monate später, ist das so zulässig?
Bedanke mich im voraus für eure Antworten.
Hallo.
Ich habe am 9 Januar 2024, die Erhöhung für die Betriebs und Nebenkosten erhalten.
Die Nebenkostenabrechnung für 2023 aber erst 2 Monate später, ist das so zulässig?
Bedanke mich im voraus für eure Antworten.
Die Nebenkostenabrechnung für 2023 aber erst 2 Monate später, ist das so zulässig?
Der Vermieter kann die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen nur nach bzw. auf Basis einer Abrechnung verlangen, das ist so weit richtig. Aber er kann natürlich auch schon vorher darauf hinweisen oder darum bitten, mehr vorauszuzahlen, wenn er bereits aus einer Schätzung oder neuen Verträgen mit höheren Kosten weiß, dass die Nebenkosten steigen werden. Er kann es nur nicht gerichtlich durchsetzen, wenn der Mieter nicht erhöhen möchte.
Er kann es nur nicht gerichtlich durchsetzen, wenn der Mieter nicht erhöhen möchte.
Meinst du damit, dass der Vermieter rechtlich nicht darauf bestehen kann, dass der Mieter mehr Nebenkosten bezahlt, auch wenn der Vermieter bereits von einer eventuellen Kostenerhöhung weiß? Heisst das also, dass beide, Vermieter und Mieter dann eine eventuelle Nachzahlung bei der Jahresendabrechnung in Kauf nehmen/müssen?
auch wenn der Vermieter bereits von einer eventuellen Kostenerhöhung weiß?
Wenn der Vermieter von einer Erhöhung der Kosten weiß, dann muss er das in seiner Aufforderung zur Erhöhung der Vorauszahlung entsprechend darlegen und den Anteil des Mieters nachvollziehbar hochrechnen, um diese durchsetzen zu können. Ohne einer solchen sachbezogenen Begründung kann ein Mieter der Erhöhung widersprechen und der Vermieter muss auf die nächste Abrechnung warten. Wir wissen aber diesem Thema hier gar nicht, ob und wie der Vermieter begründet hat.
Ok danke.
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