Lastschrifteinzug von Miete Monate nach Auszug

  • Moin,

    Habe mich soeben hier registriert in der Hoffnung, dass mir jemand hier behilflich sein kann. Nämlich habe ich heute in mein online Banking geschaut und festgestellt, dass mir die Vermietung die Miete für September in Höhe meines alten Mietvertrages in Rechnung gestellt hat, inklusive einer Nebenkostenabrechnung. Nur wohne ich dort seit März gar nicht mehr und Kunde der Vermieter bin ich ebenfalls nicht mehr. Seit März kam neben der Kautionsrückzahlung auch nichts mehr.
    Der Vermietung habe ich diesbezüglich über deren Kontaktformular Bescheid gegeben, wollte mir hier aber währenddessen Informationen reinholen. Gibt es für deren Vorgehen eine rechtliche Grundlage, kann ich Klage einreichen, ist es überhaupt legitim, dass die Vermietung noch über das SEPA-Lastschriftmandat verfügt?

    Ich bin über jede Hilfe dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen

  • Als erstes die Lastschrift bei deiner Bank widerrufen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Als erstes die Lastschrift bei deiner Bank widerrufen.

    Nein, das macht man nicht als erstes. Der Widerruf verursacht Kosten (für den Vermieter), die vermeidbar sind. In der Regel lässt sich die Sache aufklären, und dann kann der Vermieter den zu viel abgebuchten Betrag zurück überweisen. Macht er das nicht, kann man immer noch wiederrufen. Dafür hat man 8 Wochen Zeit, und das reicht normalerweise, um eine Stellungnahme vom Vermieter zu bekommen.

    legitim, dass die Vermietung noch über das SEPA-Lastschriftmandat verfügt?

    Wenn man das Lastschriftmandat nicht zurück gezogen hat, ja. Mit der Beendigung des Mietvertrags endet die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug nicht automatisch. Das muss man separat erklären. Hat man das versäumt, war der Vermieter zunächst mal grundsätzlich berechtigt zur Abbuchung, ob mit dem korrekten Betrag ist eine andere Frage.

    Der Vermietung habe ich diesbezüglich über deren Kontaktformular Bescheid gegeben

    Dann erst mal auf Antwort warten, ggf. nochmal per E-Mail zusätzlich schreiben und um Aufklärung bitten. Voraussetzung ist aber auch noch, dass die Nebenkostenabrechnung denn überhaupt schon angekommen ist. Wenn nicht, ist die Zahlung noch gar nicht fällig. Und die zuvor erwähnten 8 Wochen im Blick halten, falls der Vermieter nicht antworten sollte bzw. es sich nicht klärt.

  • Nein, das macht man nicht als erstes. Der Widerruf verursacht Kosten (für den Vermieter), die vermeidbar sind.

    Hat bei mir keine Kosten verusacht weder für Mieter noch Vermieter.

    Habe mich aber vermutlich falsch ausgedrückt, meinet natürlich den Wideruf für zukünftige Lastschriften.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • meinet natürlich den Wideruf für zukünftige Lastschriften

    Das war in der Tat sehr missverständlich, denn die Frage lautete ja, was mit der bereits erfolgten Abbuchung passiert und so bezieht man auch die Antwort darauf. Wäre hilfreich, das künftig ein klein wenig genauer zu schreiben. Lieben Dank.

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