Besteht ein Widerrufsrecht?

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich in einer recht blöden Situation. Ich muss dienstlich bedingt umziehen und habe die Zusage einer Wohnung erhalten, die jedoch aufgrund des Preises nicht mein Favorit ist. Ansonsten ist die Wohnung super. Ich erwarte noch eine Antwort meiner Favoriten Wohnung bei der ich mir ebenfalls gute Chancen ausmale. Diese kann jedoch noch 2-3 Wochen dauern.

    Von der zugesagten Wohnung hab ich bereits den Mietvertrag bekommen, mit der Deadline bis 11.10. zu unterschreiben. Eventuell habe ich bis dahin aber keine Antwort der anderen. Keine Wohnung zu nehmen ist keine Option.

    Im Mietvertrag steht jetzt folgendes:

    [Bild gelöscht wegen unzureichender Anonymisierung]

    So wie ich das verstehe hab ich ein Widerrufsrecht. Liegt daran, dass ich die exakte Wohnung noch nicht gesehen hab. Es gibt 3 Wohnungen die (laut Unternehmer) alle exakt gleich sind, nur andere Stockwerke. Eine davon hab ich besichtigt, aber ich bekomme eine andere.

    Eckdaten also:

    • Mietbeginn 1.12.
    • Deadline für Unterschrift 11.10.
    • Besichtigt hab ich die exakte Wohnung nicht, nur ein Beispiel
    • Vertrag wird außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen und als Fernabsatzvertrag. Mietvertrag ist in einer App zum Download bereit, muss ich ausdrucken und denen per Post schicken.

    Meine Frage ist jetzt:

    1. Hab ich überhaupt ein Widerrufsrecht?
    2. Falls 1) ja, erlischt dieses wenn ich die exakte Wohnung noch besichtige bevor ich unterschreibe, trotz das diese Widerrufsbelehrung wie oben zu sehen im Vertrag steht?
    3. Falls 2) ja, es könnte durchaus sein, dass die mir noch einen Termin anbieten zur Besichtigung der exakten Wohnung. Wenn ich diesen einfach z.B. auf den 10.10. lege, weil ich von sehr weit weg komme und den Vertrag am 9.10. unterschreibe, würde mein Widerrufsrecht bestehen bleiben, weil ich ja nicht vor Unterschrift in der Wohnung war?
    4. Der letzte Absatz zu "vorzeitigem Vollzug", muss ich da ja oder nein ankreuzen? Für mich klingt das wie eine Klausel zum Erlöschen des Widerrufrechts, verstehe es aber nicht ganz, da ich ja sowieso erst zum 1.12. einziehen würde, hätt ich da jetzt "nein" angekreuzt. Geht das?

    Das ganze ist sehr wichtig, denn die 14 Tage Widerrufsfrist würden mir sehr wahrscheinlich genau den Spielraum geben den ich brauche, um auf die Antwort der anderen Wohnung zu warten.

    Hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin um jede Hilfe dankbar!

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