Mietminderung bei Sanierung nach Hochwasserschaden

  • mal angenommen es gibt in einem Mehrfamilienhaus ende Juni einen Hochwasserschaden. Keller und Erdgeschoss müßen komplett renoviert werden. Im Erdgeschoss werden Böden, Estrich, Türen usw. entfernt. Im Keller muss Heizung incl. Warmwasser und Strom komplett erneuert werden. Aber erst wenn alles mit Trocknungsgeräten getrocknet wurde.
    Für den Mieter im Obergeschoss hat das folgende Auswirkungen:
    - Er hat ab Juni bis Mitte Juni keinen keinen Strom
    - er hat wochenlang Geruchsbelästigung wegen ausgelaufenem Heizöl im Keller.
    - Wochenlange Lärmbelästigung bis ende August durch mehrere Trocknungsgeräte in EG, aktuell laufen noch welche im UG
    - er bis jetzt weder seinen Keller nichn die Waschküche nutzen da es im Keller noch keine Strominstallation gibt.
    - Er hat seit Juni weder Heizung (wird seit September benötigt) noch warmes Wasser
    - er hat Lärmbelästigung bei den Renovierungarbeiten, teils extrem bei den Estrichabrissarbeiten
    - von 20.9. bis 25.9. darf das Haus wegen neuem Estrich nicht betreten werden.
    - die nächsten Wochen folgen Bodenbelagsarbeiten, Verputzen der Wände, Schreinerarbeiten...

    Er zahlt seine Miete unter Vorbehalt, würde aber gerne wissen wieviel er jeden Monat einbehalten kann.

  • Diese Frage kann hier nicht beantwortet werden, denn wenn man zu viel mindert, gerät man mit der Miete in Verzug und man bekommt entsprechende Probleme. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, dass dieser das im Einzellfall rechtssicher prüft. Wir können hier nur Fragen klären, die sich allgemeingültig beantworten lassen.

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