Mündliche Vertragsvereinbarungen bei Vermieterwechsel

  • Das Haus, in dem wir seit 2001 zur Miete wohnen wurde verkauft.

    Der Mietvertrag mit allen "alten" Daten (u.a. Miete noch in Deutsche Mark) wird lt. neuer Hausverwaltung nicht geändert. Die zwei neuen Mietparteien, die jetzt einziehen bekommen natürlich einen entsprechenden Vertrag.

    Ob das "Nichtumschreiben des Mietvertrages" eher positiv oder negativ ist, sei mal dahingestellt, aber wie ist das z.B. mit den schriftlich nicht fixierten Regelungen.

    Beispiel 1: Wir nutzen seit gut 10 Jahren einen 2. Kellerraum (Keller 1 ist in Miete enthalten Keller 2 kostet zusätzlich 70€). Dieses ist aber nur durch mündliche Abmachung geregelt. Wir müssen nun für die 3. Mietpartei einen Keller abgeben; dementsprechend müssten wir ja die zusätzlichen 70€ nicht mehr bezahlen?

    Beispiel 2: Wir nutzen seit ca. 2 Jahren die 2. vorhandene Garage (kostenlos! >>> auch nur durch mündliche Absprache). Der neue Vermieter sagte uns in einem Vorgespräch, dass sich für uns absolut nichts ändern wird.

    Einfach gefragt: Haben wir so eine Art Gewohnheitsrecht?

    Ohne einen neuen Mietvertrag (Hausverwaltung ist 300Km entfernt und wird uns lediglich ein Willkommens-Schreiben zusenden), haben wir (auf die vom Vermieter mitgeteilten Kontodaten) die Miete überwiesen (inkl. der 70€ für den 2. Kellerraum).

    Man könnte ja argumentieren, die 70€ sind nicht mehr für den (nicht mehr vorhandenen) Kellerraum, sondern für die 2. (bisher kostenlose) Garage?

    Sorry...klingt zugegebener Maßen alles ein wenig konfus! Ich möchte aber nicht von vornherein künstlich einen unnötigen Twist mit dem Vermieter heraufbeschwören und mich einfach nur im Vorfeld ein wenig schlau fragen. Vielleicht gibt es ja auch hier einfache Regeln bzw. Erfahrungswerte.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Angenehmes Wochenende!

  • Ein Gewohnheitsrecht existiert im Mietrecht nicht. Man muss bei jeder Angelegenheit im Detail prüfen, was vertraglich vereinbart ist oder das Gesetz vorschreibt.

    Mündliche Vereinbarungen sind natürlich gültig, aber an der Beweisbarkeit scheitert es allzu oft.

    Wir müssen nun für die 3. Mietpartei einen Keller abgeben; dementsprechend müssten wir ja die zusätzlichen 70€ nicht mehr bezahlen?

    Die separate Zahlung ist ja schon mal positiv hinsichtlich der Beweisbarkeit. Man müsste nun nur prüfen, ob es als separater Vertrag zu bewerten ist oder als zur Wohnung gehörend. Im letzteren Fall ist nämlich eine separate Kündigung nicht möglich. Würde keine Miete für den Kellerraum bezahlt werden, wäre es eine völlig andere Situation.

    Man könnte ja argumentieren, die 70€ sind nicht mehr für den (nicht mehr vorhandenen) Kellerraum, sondern für die 2. (bisher kostenlose) Garage?

    Nein, das funktioniert so nicht. Wenn keine Miete für die Garage gezahlt wird, ist es entweder eine Leihgabe oder einfach eine Duldung der Nutzung. Und beides kann ohne Angabe von Gründen beendet werden. Aktuell hat das der Vermieter aber ja nicht vor.

    Der neue Vermieter sagte uns in einem Vorgespräch, dass sich für uns absolut nichts ändern wird.

    Dann sollte man es nachholen, bestimmte unklare Vereinbarungen schriftlich festzuhalten um für die Zukunft eine Regelung zu haben.

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