Das Haus, in dem wir seit 2001 zur Miete wohnen wurde verkauft.
Der Mietvertrag mit allen "alten" Daten (u.a. Miete noch in Deutsche Mark) wird lt. neuer Hausverwaltung nicht geändert. Die zwei neuen Mietparteien, die jetzt einziehen bekommen natürlich einen entsprechenden Vertrag.
Ob das "Nichtumschreiben des Mietvertrages" eher positiv oder negativ ist, sei mal dahingestellt, aber wie ist das z.B. mit den schriftlich nicht fixierten Regelungen.
Beispiel 1: Wir nutzen seit gut 10 Jahren einen 2. Kellerraum (Keller 1 ist in Miete enthalten Keller 2 kostet zusätzlich 70€). Dieses ist aber nur durch mündliche Abmachung geregelt. Wir müssen nun für die 3. Mietpartei einen Keller abgeben; dementsprechend müssten wir ja die zusätzlichen 70€ nicht mehr bezahlen?
Beispiel 2: Wir nutzen seit ca. 2 Jahren die 2. vorhandene Garage (kostenlos! >>> auch nur durch mündliche Absprache). Der neue Vermieter sagte uns in einem Vorgespräch, dass sich für uns absolut nichts ändern wird.
Einfach gefragt: Haben wir so eine Art Gewohnheitsrecht?
Ohne einen neuen Mietvertrag (Hausverwaltung ist 300Km entfernt und wird uns lediglich ein Willkommens-Schreiben zusenden), haben wir (auf die vom Vermieter mitgeteilten Kontodaten) die Miete überwiesen (inkl. der 70€ für den 2. Kellerraum).
Man könnte ja argumentieren, die 70€ sind nicht mehr für den (nicht mehr vorhandenen) Kellerraum, sondern für die 2. (bisher kostenlose) Garage?
Sorry...klingt zugegebener Maßen alles ein wenig konfus! Ich möchte aber nicht von vornherein künstlich einen unnötigen Twist mit dem Vermieter heraufbeschwören und mich einfach nur im Vorfeld ein wenig schlau fragen. Vielleicht gibt es ja auch hier einfache Regeln bzw. Erfahrungswerte.
Herzlichen Dank im Voraus.
Angenehmes Wochenende!