Betriebskostenabrechnung - Guthaben und Senkung der Vorauszahlung

  • Hallo zusammen!


    folgendes Szenario:

    Ich bin im März 2023 in eine Neubau-Wohnung eingezogen und habe nun endlich die Betriebskostenabrechnung erhalten. In den 10 Monaten hatte ich insgesamt eine Vorauszahlung von 2380 € geleistet und habe nun ein Guthaben von ca. 915€.

    Darauf hin habe ich bei meinem Vermieter eine Senkung von 91,5€ angekündigt. Dieser hat mir eine Ablehnung mit dem Grund : "[...] keine Senkung Ihrer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung vornehmen, da von der Stadt die Grundsteuer für das Jahr 2023 noch nicht erhoben wurde. Darüber hinaus wird die Grundsteuer im Jahr der Fertigstellung eines Neubaus noch als unbebautes Grundstück berechnet, so dass die Kosten entsprechend gering ausfallen werden. Sobald wir von der Stadt eine Nachberechnung der Grundsteuer für das Jahr 2023 erhalten, werden wir diese Kosten in einer gesonderten Abrechnung an Sie weitergeben"


    Soweit für mich verständlich, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Grundsteuer zukünftig 1092 € jährlich betragen wird und würde gerne dennoch eine Senkung vornehmen. Ich vermute dass die Senkung der Vorauszahlung gemäß §560 Abs. 4 BGB auf die vollen 1092€ nicht angemessen wäre, da die Grundsteuer aktuell noch unbekannt ist.


    Was wäre eurer Meinung nach eine angemessene Senkung? Wie soll ich vorgehen, wenn der Vermieter weiterhin eine Ablehnung schickt? Einfach die gesenkten Betriebskosten überweisen?


    Ich bedanke mich für eure Hilfe!!!

  • Es ist zulässig, dass der Vermieter eine höhere Vorauszahlung fordert für bereits jetzt bekannte höhere Kosten. Genau genommen müsste der Vermieter den voraussichtlichen Betrag aber jetzt schon wissen. Als Kompromiss könnte man sich irgend wo in der Mitte treffen, z.b. eine Absenkung um 50€ vorerst.

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