Wir sind Eigentümer einer Wohnung inklusive Garagenabstellplatz in der Tiefgarage in einer Wohnanlage. Da wir mittlerweile kein Auto mehr haben, möchten wir den Garagenabstellplatz vermieten. Sind wir berechtigt, ihn auch an Externe (die nicht in der Wohnanlage wohnen) zu vermieten? Damit er Zugang zur Tiefgarage erhält, müssten wir ihm/ihr einen Schlüssel aushändigen, mit dem er/sie auch Zugang zu den übrigen allgemeinen Bereichen (Stiegenhaus, Garten) erhält.
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