Pflege und Instandhaltung von Garten und Vorgarten Mietshaus

  • Hallo zusammen,

    ich miete seit 14 Jahren ein Reihenmittelhaus mit Garten; das Objekt ist inzwischen 25 Jahre alt.

    Als Mieter bin ich nach wie vor an einem kompromissbereiten, verständnisvollen, lösungsorientierten und guten Verhältnis zum Vermieter interessiert, was sich u.a. darin äussert, dass diverse Instandhaltungsarbeiten oder Verbesserungen nach Rücksprache von mir selbst getragen oder das Fehlen diverser Massnahmen (u.a. Rauchmelder, schwach ablaufende Toilettenspülung, Auslegware seit Bau nicht erneuert) von mir geduldet oder selbst nachgebessert wurden. Auch ergeben sich gelegentlich, wenn auch selten, in anderen Bereichen hier und da nicht vertragskonforme Herausforderungen, wie z.B. das mehrere Wochen lange Fehlen einer intakten Gas- und Warmwasserversorgung, was ich auch mit großer Geduld und Toleranz dulde. Es dürfte damit klar sein, dass sich das Herantreten an den Vermieter als grundsätzlich schwierig, verbunden mit langer Diskussion und oft auch erfolglos gestaltet.


    Meine "Baustelle" bezieht sich derzeit auf den Garten- und Vorgartenbereich, weshalb ich hier einstelle und um Rat bitte:

    Der Garten ist etwa 28 qm gross, mit Treppe und daneben Schräge zum Kellergeschoss hin, liegt in nordwestlicher Richtung. Morgens legt das Haus seinen Schatten auf den Garten.

    Bei Einzug, was nicht dokumentiert wurde, war der Garten beetlos, graslos aber mit löchriger Wiese (Schaukel, die dann entfernt wurde) und ringsum mit diversen Sträuchern/Büschen umgrenzt, die z.T. auch von den Nachbarn gepflanzt wurden, sowie auch dem Apfelbaum. Das Grundstück wurde auf einem ehemaligen Industriegelände in direkter Flussnähe erreichtet, auf dem in den Gärten Erde aufgefüllt wurde.

    Nun ist die Situation im Garten etwas ausser Kontrolle geraten:

    -Nachbar links hat Hecke gepflanzt, die in meinen Bereich hineinwächst und weder Licht noch Wasser durchlässt.

    -ebendieser Nachbar hat den Apfelbaum auf seiner Seite soweit zurückgeschnitten, dass der Wuchs auf meiner Seite so stark voranschritt, dass nu der gesamte Garten quasi vom Geäst des Baumes überdacht wird.

    -Nachbar rechts schneidet seine Lorbeeren nur auf seiner Seite - inzwischen verholzte Äste ragen weit in meinen Bereich hinein.

    -besonders problematisch ist der Boden: lehmig, hart, schnell ausgetrocknet und vor allem haben sich dort wilde Brombeeren breit gemacht, deren Entfernungsversuch meinerseits gescheitert ist - selbst nach Entfernung der Wurzeln kommt nach einem Monat schon der Rückwuchs.

    Der Garten ist damit im Prinzip unbenutzbar geworden.

    Rücksprache mit dem Vermieter ergab, dass sich dieser nur für den Rückschnitt des Apfelbaums zuständig sieht. Mein Mietvertrag sieht die Gartenpflege vor. Es wird argumentiert, dass man Büsche und Sträucher - und hiermit ist auch der Rosenbusch im Vorgarten gemeint - mit einfachen Mitteln zurückschneiden könne. Es sei hier erwähnt, dass der Rosenbusch schon bei Einzug vorhanden war und regelmäßig in meinen Eingangsbereich hineinwächst. Ich muss ihn also jährlich im Winter auf den Stamm zurückschneiden und hatte nun um Entfernung des Busches gebeten, auch weil es ein wilder Rosenbusch ist.


    Soweit mir bekannt ist, bin ich "nur" verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem ich es bezog. Es versteht sich sicher von selbst, dass ich nicht bereit bin, für eine professionelle Gartenanlage eines Objektes zu zahlen, das nicht mir gehört. Gleichwohl bin ich aber an einem ordnungsmäßigen Zustand der Immobilie interessiert und frage mich, inwieweit ich oder der Vermieter für den Rückschnitt und den Boden im Garten leisten muss.

    Ich würde mich wirklich sehr über Rat freuen, auch im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise und vorausschauend Richtung Auszug in derzeit nicht näher bestimmbarer Zeit.


    vielen Dank vorab, und Grüßle

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