Mietkaution nicht ausbezahlt und Abschluss neues Mietverhältnisses

  • Mahlzeit,

    Die nach Vertragsende eingesetzte, im Vertrag jedoch tätig gewordene Hausverwaltung zahlt den Restbetrag der Kaution nicht an meinen Mitmieter und mich aus und mir platzt jetzt so langsam der Kragen :(

    Ich habe mir zu der ganzen Sache ein paar Gedanken gemacht und benötige Hilfe, um meine Möglichkeiten richtig einzuschätzen.

    Erst mal zum Sachverhalt:

    1. Bis zum 31.07.2021 habe ich mit meinem Mitmieter eine Wohnung bezogen, wir stehen beide im Mietvertrag, Alle Zahlungen gingen über mich
    2. Wir wurden nach mündlicher Absprache mit der Tochter, die i.A. der Vermieterin (Seniorin) handelte, schon am 30.06.2021 aus dem Vertrag entlassen worden, es wurden umfangreiche Baumaßnahmen in der Wohnung durchgeführt im Juli, Übergabe entsprechend Ende Juni
    3. Von der Kaution wurden 200€ vorläufig einbehalten zwecks Begleichung von Ansprüchen aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen
    4. Die Nebenkostenabrechnung wurde mit Zeitraum bis 30.06.21 erstellt und in dieser wurde vermerkt Die Nachzahlung [Anm.: 13,35€] wird mit dem noch bestehenden Guthaben von 200,00€ verrechnet
    5. Aufgrund eines Streits in der Familie der Vermieterin, der sich bis heute zieht, (wir wohnen alle entweder im selben oder im Haus nebenan) wurde dieses Anliegen nicht weiter bearbeitet, das habe ich geduldet um den Hausfrieden nicht zu gefährden zumal ich die beteiligten alle persönlich kenne und gut zu ihnen stehe
    6. Vor ugf. einem Jahr wurde jedoch eine Hausverwaltung eingesetzt
    7. Diese wurde in diesem Mietverhältnis auch tätig und hat am 10.01.2023 die Heizkostenabrechnung versandt
    8. Die eingesetzte Hausverwaltung hat auf alle meine Kommunikationsversuche per E-Mail, Telefon, Schreiben und Einschreiben, auch mit Fristsetzung von 2 Wochen, nicht reagiert (Habe das seit deren Einsetzen 2023 schriftlich versucht zu klären).
      1. Am Telefon hat man mir bestätigt, dass mein Schreiben mit mit diesem Anliegen zum Inhalt eingegangen ist.
      2. In den Schreiben habe ich die Auszahlung an sowohl meinen Mitmieter als auch an mich gefordert
      3. Unterschrieben wurden die Schreiben von mir allein
    9. Es wurde bis heute nichts ausbezahlt
    10. Dem Mitmieter ist das Geld egal und er möchte sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Er wäre jedoch dazu bereit, seine Ansprüche auf die Kaution an mich abzutreten.
    11. Zum 01.07.2021 bin ich in eine andere Wohnung im selben Haus gezogen, dh. es besteht momentan noch ein Mietverhältnis mit derselben Vermieterin
    12. Die Töchter der Vermieterin, die ursprünglich i.A. die Verwaltung des Objektes übernommen haben, sind mit der Hausverwaltung unzufrieden


    Mir stellen sich folgende Fragen und Gedanken:

    1. Höhe aller Forderungen: Eventuell voll, ggf. nur die Hälfte.
      => Insofern der tatsächliche Kreditor der Kautionszahlung in diesem Punkt unerheblich ist und ich es hinbekommen kann, die Abtretung der Ansprüche meines Mitmieters an mich korrekt und mit seiner Unterschrift zu Papier zu bringen, müsste ich die volle Höhe fordern können - oder?
      => Die Hälfte steht mir in jedem Fall zu
    2. Ich bezahle jeden Monat Geld an meine Vermieterin. Ich bekomme in dieser Angelegenheit noch Geld zurück. Kann ich das Geld über diesen Weg einbehalten und gegenrechnen oder muss ich hier trennen?
    3. Insofern ich trennen muss: Ich würde den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens anstreben
      1. Gegner: Als Gegner sehe ich meine Vermieterin, da der Mietvertrag mit ihr besteht
      2. Vorwarnung: Ist es in diesem Fall erforderlich, der HV eine Vorwarnung via Einschreiben zu geben?
    4. Verjährung: Die Ansprüche sind 2021 entstanden, d.h. ich habe bis Ende Dezember 2024 Zeit. Ein Mahnverfahren sollte die Verjährung hemmen, gehe ich da richtig?


    Was meint ihr dazu? Seht ihr vielleicht noch eine andere Möglichkeit?

    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe! ^^

  • Kann ich das Geld über diesen Weg einbehalten und gegenrechnen

    Diese Option kommt durchaus in Betracht, da es die selbe Vermieterin ist. Man muss die Aufrechnung aber vorab schriftlich ankündigen, dass der Schuldner die Gelegenheit hat, die Aufrechnung durch Zahlung zu verhindern.

    Höhe aller Forderungen: Eventuell voll, ggf. nur die Hälfte.

    Voll. Es stehen beide im Vertrag. Somit gibt es aus Sicht des Vermieters keine zwei Mieter, sondern einen Mieter A&B. Was diese sich untereinander auszugleichen haben, ist deren interne Sache.

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