Nehmen wir einmal an, Mieter A möchte in der Waschküche des Mietshauses, in dem er wohnt, einen Stromanschluss für den Betrieb der eigenen Waschmachine installiert haben. In dessen Wohnung gibt es bereits einen Anschluss, die Waschmaschine soll aber im Waschkeller betrieben werden, Mieter A würde demnach voll für die erwünschte Installation aufkommen. Vermietung B wurde informiert und hat ihrerseits einen Elektroinstallateur beauftragt, die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen und einen Kostenvoranschlag zu erstellen, welcher nun vorliegt. Mieter A möchte seinerseits mehrere Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Elektroinstallationsbetrieben einholen, um sich einen Vergleich insbesondere im Preis machen zu können, den er schließlich vollständig selbst zu bezahlen hat. Dies wurde vonseiten der Vermietung mit der Begründung abgelehnt, dass ausschließlich mit dem eigenen Elektroinstallationsbetrieb zusammengearbeitet würde. Das macht Mieter A stutzig, da ihm, obwohl es sich nicht um eine notwendige Reparatur, sondern um eine freiwillige Modernisierung handelt, keine Wahl des Handwerkers gelassen wird. Es gibt exakt einen Kostenvoranschlag mit einer Gesamtsumme. Entscheided sich Mieter A gegen diesen Auftrag, erfolgt keine Installation und das Wäschewaschen in der Waschküche wäre nicht möglich.
Frage: Ist die Haltung des Vermieters rechtens oder nicht?