Wahl des Handwerkers bei freiwilliger Modernisierung

  • Nehmen wir einmal an, Mieter A möchte in der Waschküche des Mietshauses, in dem er wohnt, einen Stromanschluss für den Betrieb der eigenen Waschmachine installiert haben. In dessen Wohnung gibt es bereits einen Anschluss, die Waschmaschine soll aber im Waschkeller betrieben werden, Mieter A würde demnach voll für die erwünschte Installation aufkommen. Vermietung B wurde informiert und hat ihrerseits einen Elektroinstallateur beauftragt, die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen und einen Kostenvoranschlag zu erstellen, welcher nun vorliegt. Mieter A möchte seinerseits mehrere Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Elektroinstallationsbetrieben einholen, um sich einen Vergleich insbesondere im Preis machen zu können, den er schließlich vollständig selbst zu bezahlen hat. Dies wurde vonseiten der Vermietung mit der Begründung abgelehnt, dass ausschließlich mit dem eigenen Elektroinstallationsbetrieb zusammengearbeitet würde. Das macht Mieter A stutzig, da ihm, obwohl es sich nicht um eine notwendige Reparatur, sondern um eine freiwillige Modernisierung handelt, keine Wahl des Handwerkers gelassen wird. Es gibt exakt einen Kostenvoranschlag mit einer Gesamtsumme. Entscheided sich Mieter A gegen diesen Auftrag, erfolgt keine Installation und das Wäschewaschen in der Waschküche wäre nicht möglich.

    Frage: Ist die Haltung des Vermieters rechtens oder nicht?

  • Frage: Ist die Haltung des Vermieters rechtens oder nicht?

    Selbstverständlich. Da du keinen Anspruch auf die Installation dieser Steckdose hast, kann der Vermieter seine Zustimmung davon abhängig machen, wen du mit der Installation beauftragst.

    Es werden Eingriffe am Eigentum des Vermieters vorgenommen, nicht an dem des Mieters. Außerdem ist er derjenige, der bei evtl. Schäden wie ein Hausbrand, ausgelöst durch die falsch installierte Steckdose incl. Leitungen, das Problem hat. Natürlich darf er entscheiden, wem er die Umbauten am Haus erlaubt.

  • Des Weiteren könnte man sich noch darüber Gedanken machen, ob der Vermieter vielleicht dazu verpflichtet sein könnte, entsprechend auf seine Kosten zu investieren.

    Wie ich darauf komme? ... Nun, es ist von einer Wachküche die Rede. Natürlich ist es Auslegungssache, was man darunter zu verstehen hat. Aber es könnte möglich sein, dass der Vermieter sich vertraglich verpflichtet hat, eine entsprechende Waschmöglichkeit im Keller zur Verfügung zu stellen. Sollte dem so sein, müsste er in der Konsequenz auch die Voraussetzungen dafür schaffen.

    Eine weitere Überlegung ist die, dass eine Verkabelung vom Haushaltsstrom des Mieter nicht die einzige Option ist. Man könnte auch nur einen Zwischenzähler installieren, um den Strom dann mit dem Mieter abzurechnen. Das wäre wesentlich günstiger.

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