Kaution - Reparatur

  • Hi,

    ich bin vor kurzem ausgezogen und mein Vermieter meinte die Toilette sei kaputt (es war ein Riss in der Toilette wo das Wasser ist). Er meinte er tauscht das, kostet 30€ und zieht das von der Kaution ab. Soweit ok, jetzt kostet allerdings alles über 200€ und meine Frage wäre jetzt, zählt das nicht in die generellen Reparatur Pflicht des Vermieters?


    LG und vielen Dank, vielleicht bin ich ja demnächst schlauer dank euch :)

  • jetzt kostet allerdings alles über 200€

    Was beinhaltet dieser Geldbetrag, liegt Dir eine Rechnung vor?

    Steht in deinem alten Mietvertrag etwas über eine "Kleinst Reparatur" Regelung ?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • 149 Material= Klo+Anschlüsse, Rest Arbeitszeit

    Ich habe die Sachen aus dem Mietvertrag abfotografiert. Vielleicht ist Paragraph 10 relevant?

    Bilder entfernt, da nicht lesbar und auf Seite stehend

  • Gibt es ein Protokoll bei Auszug aus der Wohnung?

    Kannst du die Bilder einmal drehen?

    Bin mir nicht sicher ob man hier einen Abzug Neu für alt vornehmen kann?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie genau ist der Riss entstanden? Ist etwas drauf gefallen? Von allein entsteht in einer Toilettenschüssel ein Riss eher selten.

    Es gab einen Riss oberhalb, also unter dem Sitz (schon beim Einzug, wurde leider zu spät entdeckt). Der Riss in der Toilette, hat sehr wahrscheinlich mein Vermieter selbst verursacht. Er war nämlich nie da und in der Woche, wo ich umgezogen bin, hat der Vermieter schon eigenständig Renovierungsarbeiten durchgeführt. Er hat den Klodeckel abgebaut und danach war der Riss zu sehen. Habe ich ihm auch so mitgeteilt, aber er meinte, er war das nicht. Also Aussage gegen Aussage, deshalb dachte ich, OK bei 30€ , soll er die haben und Ruhe ist. Mich nervt das jetzt schon, dass es viel mehr kostet und das er mich nicht Mal darüber informiert hat.


    Hier sind die Bilder nochmal gedreht

  • dachte ich, OK bei 30€

    Dann kann man darauf auch hartnäckig bestehen. Denn an die Vereinbarung ist der Vermieter auch gebunden. Ist bei mündlichen Absprachen natürlich schwierig nachzuweisen, aber man kann es entsprechend selbstbewusst dem Vermieter mitteilen.

    Mit Kleinreparaturen hat die Sache nichts zu tun.

  • wo ich umgezogen bin, hat der Vermieter schon eigenständig Renovierungsarbeiten durchgeführt

    Der Vermieter ist in der Nachweispflicht, dass der Schaden durch den Mieter entstanden ist. Wenn er aber in der Wohnung gearbeitet hat, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass er es selbst verursacht hat. Man könnte also zunächst um einen Nachweis bitten, dass der Schaden durch Sie als Mieter entstanden ist. Gelingt der Nachweis nicht, hätte der Vermieter auch vor Gericht schlechte Chancen.

    Wir geben hier aber keine konkrete Handlungsempfehlung, das dürfen wir gar nicht. Wir besprechen nur Möglichkeiten, die sich nach dem Gesetz ergeben könnten.

  • Hallo zusammen,

    ich wollte nochmal ein Update schreiben:

    Ich habe dem Vermieter aus Kulanz und zur Bewahrung des positiven Verhältnises geschrieben, dass ich mich bereit erkläre 100€ statt 30€ zu übernehmen. Er lehnt nach wie vor ab, mit der Begründung, die Leistung sei ja erfolgt. Ich habe gesehen, dass ein Kostenvorschlag nicht verbindlich ist, aber nicht mehr als 20% davon nach oben abweichen darf. Da mein Vermieter mich nicht über die Abweichung rechtzeitig informiert hat und der Preis fast 700% mehr ist, greifen doch diese 2 Paragraphen (600 irgendwas?) . Das wäre auch der Grund, weshalb ich nicht mehr als 30€ zahlen müsste oder?

    §632 Abs 3 und 649 BGB.

  • Es handelt sich hierbei nicht um einen Werksvertrag, sondern um einen Schadenersatz nach §280 BGB. Das ist ein ganz anderes Thema. Man kann nicht einfach mal einzelne Gesetze heraus picken, die einem gerade passen.

    Man kann zunächst mal einwenden, dass der Vermieter den Schaden bei seinen Arbeiten in der Wohnung verursacht haben könnte. Das würde er erst einmal entkräften müssen.

  • Aso, ich verstehe. Danke für die Rückmeldung, er sagt der Schaden ist von mir, weil im Übergabeprotokoll damals nichts stand. Naja, da ich ja dummerweise unterschrieben habe, dass ein Schaden da war in der Toilette, zwar aufgrund der 30€, denke ich, ich habe geringe Chancen. Schade.

  • Wenn man einen Schadenersatz zu leisten hat, dann gilt der "Alt für Neu" Abzug. Das bedeutet, der Vermieter kann nicht den vollen Betrag des Neukaufs beanspruchen, sondern nur den Zeitwert. Er wäre sonst besser gestellt als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte und das darf nicht sein. Das letzte Wort ist darüber also noch nicht gesprochen.

  • Fruggel wie bei einer Abschreibung also, klingt einleuchtend. Recht ist schon sehr interessant ☺️


    Ich bin 2019 eingezogen, da war die Toilette wie gesagt schon oben etwas kaputt. Kannst du mir verraten ob es einen Abschreibungsplan oder so für Toiletten gibt. Wie berechnet man den Restwert? :)

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