Hi,
ich bin vor kurzem ausgezogen und mein Vermieter meinte die Toilette sei kaputt (es war ein Riss in der Toilette wo das Wasser ist). Er meinte er tauscht das, kostet 30€ und zieht das von der Kaution ab. Soweit ok, jetzt kostet allerdings alles über 200€ und meine Frage wäre jetzt, zählt das nicht in die generellen Reparatur Pflicht des Vermieters?
LG und vielen Dank, vielleicht bin ich ja demnächst schlauer dank euch