Wohnung mit Atrium - Bauliche Veränderung und Zweckentfremdung ohne Zustimmung des Vermieters

  • Hallo,

    Wir wohnen seit 15 Jahren in einer Wohnung mit Atrium. Mein man hat ein Abstellregal gebaut, wo wir unser Holz ect unterbringen.

    Das Atrium hat keinen Abfluss.

    Jetzt war die Vermieterin da und war erbost darüber, dass mein Mann das gebaut hat ( ist an keiner Wand festgemacht, ist komplett abbaubar). Das wäre ha kein Abstellraum ect. Es würde nicht ihren Vorstellungen entsprechen und wir haben es zeitnah abzubauen.

    Ist das rechtens? Ist das nicht meine Sache,was ich damit mache? Kann sie mir verbieten da was hinzustellen?

    Sie sagte wegen dem Dach kann sich Wasser konzentrieren und die Wände nass machen.

    Aber da hätte auch ein 2m Tisch stehen können, mit der gleichen Auswirkung.

    Das Atriu hat kein Abflus

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