Besichtigung der ganzen Wohnung mit Makler

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mich (wiederholt) über meinen Vermieter gewundert und dachte ich bespreche das mal hier mit den Profis.

    Zum Problem: Bei mir fiel vor 2 Wochen die Heizung aus dann hat sich vor einer Woche Wellen im Laminat im Wohnzimmer gebildet. Über Ausfall und Wellen im Laminat habe ich die Vermieter natürlich jeweils sofort informiert.

    Bei den Wellen im Boden wollten die Vermieter das noch unverzüglich bei Auftreten am Sonntag Abend anschauen wo ich auch zugestimmt habe.

    Das Verhältnis zu den Vermietern war bis hierhin immer sehr gut. Allerdings haben Sie dann versucht die Schuld mir und einem kleinen Heizgerät zuzuschieben, das ich wegen der ausgefallenen Heizung und der Bodenwelle aufgestellt hatte.

    Also der Heizer hätte den Kleber des gesamten Raums geschmolzen und ich müsste unverzüglich meine Versicherung informieren und für den Schaden aufkommen.

    Ich habe schon Laminat verlegt, folglich wusste ich, dass das eher unwahrscheinlich ist, also habe ich ihnen mitgeteilt, dass das nicht passieren wird. Sie kamen dann mit einem Gutachter in die Wohnung. Der Gutachter hat mir auf ganzer Linie zugestimmt. Der ursprüngliche Bodenleger hat nicht ordentlich gearbeitet.

    Ich dachte damit wäre das Thema durch und ich hätte nach ein paar Wochen einen neuen Boden. Die Vermieter haben sich dann auch für die Anschuldigungen entschuldigt. Die Heizung geht natürlich auch wieder.

    Heute kam allerdings eine Mail, dass die Vermieter die gesamte Wohnung und das Kellerabteil mit einer Maklerin besichtigen wollen.

    Hier kommt also meine Frage (und danke an alle die den ganzen Text mitgelesen haben).

    Was will der Vermieter mit dieser Besichtigung erreichen und sollte ich mich auf etwas vorbereiten?


    Viele Grüße

    Muffdanger

  • Was will der Vermieter mit dieser Besichtigung erreichen

    Diese Frage muss der Vermieter beantworten, und zwar unaufgefordert bereits in seiner Nachricht über einen Terminwunsch. Ohne Angabe eines sachbezogenen Grundes hat der Vermieter keinen Anspruch auf einen Besuch und man kann dies ablehnen. Ein sachbezogener Grund könnte beispielsweise sein, dass er das Objekt verkaufen möchte und die Maklerin es anbieten soll. Darüber muss man aber nicht spekulieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!