Wie Treppenhausreinigung umlegen

  • Hallo zusammen,

    für unser Haus wird demnächst die Treppenhausreinigung von einer Fremdfirma durchgeführt.

    Bisher war jede Mietpartei im Wechsel für die Reinigung verantwortlich. Was ich mich nun Frage ist, wie die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden kann?

    Wir haben aktuell Betriebskosten die nach Personen Monate umgelegt werden wie Müll, Strom, Wasser und Abwasser/Niederschlag.

    Andere Betriebskosten werden pro qm umgelegt wie Grundsteuer, Versicherungen und Schornsteinfeger.

    Für mich Sinn ergibt die Umlage nach Mieteinheit, da diese auch im Wechsel die Reinigung durchgeführt hat.

    Wie kann der Vermieter die Treppenhausreinigung umlegen?

    Danke und Grüße

    Guti

  • Der Verteilerschlüssel ist das kleinere Problem. Denn wenn keiner im Vertrag vereinbart wurde, dann gilt der gesetzlich vorgeschriebene, und das ist nach dem Verhältnis der Wohnfläche. Eventuell sind die anderen Kostenarten also auch schon falsch abgerechnet.

    Die spannendere Frage wäre, ob der Vermieter diese Kosten überhaupt umlegen kann. Denn wenn vertraglich vereinbart ist, dass man als Mieter für die Treppenhausreinigung mit zuständig ist gemäß einer Hausordnung, dann hat man auch das Recht, dieser Pflicht nachzukommen, um die Kosten zu sparen. Das kann der Vermieter nicht einseitig ändern ohne Zustimmung eines jeden Mieters. Eine Firma kann er natürlich beauftragen, das steht ihm frei, aber auf den Kosten bleibt er unter Umständen sitzen.

  • Seit wir hier wohnen wurden die Kostenarten bereits so abgerechnet. Dann ist eine Änderung der vorhandenen Umlegungsschlüssel doch auch nicht mehr so einfach möglich?


    Der Treppenhausreinigung wurde zugestimmt, dass diese Vergeben wird. Von demher geht es nur um die Frage, wie dies umgelegt wird.

  • Dann ist eine Änderung der vorhandenen Umlegungsschlüssel doch auch nicht mehr so einfach möglich?

    Wenn ein Verteilerschlüssel fehlerhaft angewendet wird, weil er gar nicht genutzt werden dürfte, dan kann man die Abrechnung in dem Punkt beanstanden. Und dabei ist es dann auch egal, wie lange der falsche Schlüssel schon verwendet wird. Es gibt kein Gewohnheitsrecht und eine Abrechnung darf jedes Jahr aufs Neue geprüft werden.

    Egal ob nun Wohnfläche, Nutzer oder Personenzahl, irgend eine Mietpartei ist immer dabei, die mit dem einen Verteilerschlüssel benachteiligt ist und eine andere mit dem anderen. Es ist nicht möglich, es für alle gleich gerecht zu machen. Daher muss man im Zweifel einfach strikt nach Gesetz vorgehen.

  • Im Mietvertrag habe ich nochmal nachgeschaut und hier ist kein anderer Umlegungsschlüssel eingetragen.

    Ich könnte daher darauf bestehen, dass alles nach der Wohnfläche abgerechnet wird. Für 2023 habe ich das einmal durchgerechnet und wir kämen dabei sogar besser weg als wie bisher.

    Die Frage, ob ich nochmal Stress anfange für die Abrechnung 2023 oder bis nächstes Jahr warte und mir dann die Abrechnung für 2024 anschaue.

    Dann hat sich auch die ursprüngliche Frage für die Umlegung der Treppenhausreinigung erübrigt. Diese wird dann ebenfalls nach der Wohnfläche umgelegt.

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