Mieterhöhungsverlangen Fristen korrekt?

  • Habe heute ein Mieterhöhungsverlangen erhalten allerdings nicht mit der Post sondern mit einem Boten.

    In dem Schreiben steht „Die neue Miete gilt ab Beginn des 3. Monats nach Zugang dieses Schreibens, also ab dem 01.01.2025“.

    Ist das so Korrekt oder müsste es lauten die neue Miete ist ab 01.02.2025 fällig?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das ist korrekt. Die Frist für deine Zustimmung beträgt mindestens zwei Monate und höchstens einen Tag weniger als drei Monate.

    Wir haben im August eine Mieterhöhung erhalten welche ab dem 01.11.2024 in Kraft tritt.

  • Man sollte aber auch die Höhe der neuen Miete prüfen. Eventuell steht dem Vermieter weniger zu und er würde bei Gericht auch nicht den vollen Betrag zugestanden bekommen.

  • Man sollte aber auch die Höhe der neuen Miete prüfen.

    Wie kann ich das prüfen, ich habe bereits die Kappungsgrenze von 15 % berücksichtigt und die Frist von dem letzten Mieterhöhungsverlangen von 3 Jahren wurde auch eingehalten.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Man liest einfach mal das Mieterhöhungsverlangen. Denn der Vermieter muss darin eine Begründung liefern. Das könnte beispielsweise mit einem Mietspiegel der Stadt sein. Also nimmt man sich diesen Mietspiegel und schaut, ob der Vermieter das Objekt und die Merkmale richtig eingestuft hat und ob er so auf die richtige Spanne des Preises gekommen ist.

  • Denn der Vermieter muss darin eine Begründung liefern. Das könnte beispielsweise mit einem Mietspiegel der Stadt sein.

    Die Begründung wird angegeben, dass ich seit fast 4 Jahren eine unveränderte Miete zahle und der Mietzins nicht der ortsüblichen Miete entspricht ein Mietspiegel von 2024 ist beigefügt.

    Also nimmt man sich diesen Mietspiegel und schaut, ob der Vermieter das Objekt und die Merkmale richtig eingestuft hat und ob er so auf die richtige Spanne des Preises gekommen ist.

    Ich bleibe noch unter der Preisspanne des Mietspiegels und die Wohnung ist auch richtig eingestuft.

    Bei der Berechnung des neuen Quadratmeterpreis wurde der alte Quadratmeterpreis genommen und darauf 15 % aufgeschlagen.

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  • Beim neuen Quadratmeterpreise geht man von der Spannenmitte im Mietspiegelrechner aus.

    Kommt als Ergebnis eine Preisspanne von 8,00 EUR bis 10,00 EUR pro qm raus, kann er 9,00 EUR pro qm verlangen.

    Unter Berücksichtigung der letzten Erhöhung, Kappungsgrenze etc.

  • Beim neuen Quadratmeterpreise geht man von der Spannenmitte im Mietspiegelrechner aus.

    Da bin ich noch drunter.

    Es ist wie ich bereits geschrieben habe, bei der Berechnung des neuen Quadratmeterpreis wurde der alte Quadratmeterpreis genommen und darauf 15 % aufgeschlagen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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