Kündigung wegen Eigenbedarf für Enkelin

  • Hallo zusammen uns wurde die Wohnung zum 31.03.25 gekündigt weil die Enkelin einziehen möchte, zum einen ist mein Freund mit Erlaubnis der Vermieter zum 1.07 24 bei mir eingezogen das Kündigungsschreiben trägt das Datum 29.07.24 ist das überhaupt rechtens?? Das hat enorme kosten verursacht hätten die Vermieter und rein rechtlich nicht warnen müssen? Desweiteren Wohnt unter uns eine Einzelperson in der 3 Zimmer Wohnung, sie ist so gut wie nie da weil sie bei ihrem Partner schläft könnte man da was erreichen schließlich leben wir zu dritt in der drei Zimmer Wohnung und sie braucht theoretisch nicht so eine große Wohnung und findet sicher einfacher was alleine...!? Ich freue mich über eure Einschätzung

    Liebe Grüße Pia

  • Bzgl. Warnung: es kommt immer auf die Umstände an. Hier wurde ja kein neuer Mietvertrag geschlossen, sondern nur ein Lebenspartner aufgenommen. Normalerweise geht man nicht davon aus, dass das "enorme Kosten" verursacht. Aber selbst wenn es ein komplett neuer Mietvertrag wäre, kann es Umstände geben, unter denen die Kündigung nicht missbräuchlich wäre. Das wäre dann zu prüfen. Da es hier allerdings nur um eine Zustimmung geht, die der Vermieter ohnehin nicht verweigern darf, sehe ich keinen Grund, warum er seine Eigenbedarfspläne hätte offen legen müssen.

    Desweiteren Wohnt unter uns eine Einzelperson in der 3 Zimmer Wohnung, sie ist so gut wie nie da weil sie bei ihrem Partner schläft könnte man da was erreichen schließlich leben wir zu dritt in der drei Zimmer Wohnung und sie braucht theoretisch nicht so eine große Wohnung und findet sicher einfacher was alleine...!?

    Es muss im Mietrecht keine Sozialauswahl getroffen werden. Wenn Eigenbedarf vorliegt, darf der Vermieter frei entscheiden, welchem Mieter er kündigt. Im Grunde tut er sich selbst einen Gefallen, wenn er den Mieter auswählt, bei dem die geringsten Härtegründe zu erwarten sind, aber dazu ist er nicht verpflichtet.

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