Verwaltungskosten für Auszug sollen als Mieterhöhung verrechnet werden

  • Hallo liebe alle,


    in unserer Wohngemeinschaft steht zum 01.12. ein Mieterwechsel an. Der Vermieter möchte hierfür eine Erhöhung der Kaltmiete veranschlagen.


    Zum Hintergrund: Das Haus gehört einer Familie, die mit der Rechtsform "Vorname Nachname KG" (z.T. auch "eK") vermietet. In dem Haus wohnen quasi nur studentische Wohngemeinschaften mit entsprechender Fluktuation. Bei meinem Einzug 2021 habe ich eine "Anlage zum Mietvertrag" unterschrieben, auf der ausziehende und verbleibende Mitbewohner und Zählerstände vermerkt waren. Den originalen Mietvertrag von 2015 (!) habe ich seitdem nie gesehen (Anfängerfehler, ich weiß).

    Nach meinem Einzug hatten wir einen Mieterwechsel im Dezember 2022, der nach demselben Schema verlief.

    Beim nächsten Mieterwechsel im Oktober 2023 war der "Anlage zum Mietvertrag" ein Passus hinzugefügt, dass sich die Nettokaltmiete in Einvernehmen um 9,- € erhöht. Wir haben das damals einfach hingenommen, da zuvor zwei Jahre keine Mieterhöhung geschehen war. Erläutert oder hingewiesen auf diese Mehrkosten wurde jedoch nicht (wir haben aber alle unterschrieben).


    Nun ergibt sich folgendes Szenario: Wir sind vor zwei Monaten über eine Erhöhung der Miete um 82,33 € (entspreicht +14,25%) zum 01.12.24 hingewiesen worden. Diese begründete sich durch eine Anpassung an den städtischen Mietspiegel und ist zulässig. Nun zieht ein Bewohner zum 01.12.24 aus und in der "Anlage zum Mietvertrag" sind erneut 9,- € Erhöhung der Nettokaltmiete vermerkt. Die Vermieterin begründet dies mit Verwaltungskosten für die Ummeldung (Fernwärme, Kaltwasser, Kautionskonto). Wir erhalten aber damit effektiv eine weitere Mieterhöhung, bevor die angekündigte Anpassung überhaupt in Kraft getreten ist.

    In unserer Gemeinde gilt ein gesetzlicher Mietdeckel von 15% (Erhöhung der Nettokaltmiete in 3 Jahren). Dieser würde mit den zusätzlichen 18,- € (jeweils 9,- € pro Mieterwechsel Okt 23 & Dez 24) knapp überschritten.

    -> Ist eine "einvernehmliche" Mieterhöhung der Nettokaltmiete auf diese Weise potentiell rechtlich zulässig? Falls nicht, welches Vorgehen empfiehlt sich, sofern der Vermieter darauf besteht?


    Laut Vermieter würden bisher die Mieterwechsel auf diese "einfache" Art und Weise kulanzhalber (und u.U. nicht ganz rechtskonform) so gehandhabt. Alternativ könnten/müssten wir den kompletten Mietvertrag gemäß der gesetzlichen Fristen kündigen und dann einen neuen Mietvertrag verhandeln, der über dem Mietspiegel läge etc. So ein bisschen Friss-oder-stirb... unsere Anmerkungen, dass wir sehr pflegeglichte Mieter sind und seit über drei Jahren jeden Monat pünktlich zahlen sowie quasi nie die Vermietung beanspruchen (und es gibt in dem Haus Beanspruchungswertes) wurden gekonnt ignoriert.

    -> Ist es korrekt, dass, wenn ein Bewohner bei drei gleichberechtigten Hauptmietern auszieht, der Mietvertrag komplett gekündigt werden muss? Falls ja, ändert das Vorgehen der Vermietung bei vorangegangenen Mieterwechseln u.U. etwas an der Sachlage?

    -> Falls es zu einer Neuvermietung käme: in welchem rechtlichen Rahmen darf sich die Miete bewegen bzw. greift der Mietpreisdeckel weiterhin?


    Wir befinden uns zwar in Gesprächen mit der Vermietung, aber meinem Gefühl nach wird hier ein bisschen ausgetestet, was man mit jungen Menschen so alles machen kann. Welches Vorgehen würdet ihr empfehlen, da wir eigentlich weder erzwungenermaßen kündigen (oder sogar ausziehen) wollen, noch stillschweiegend widerrechtliche Mieterhöhungen tragen wollen und können. Gleichzeitig ist es natürlich belastend, dass der Vorgang u.U. auf dem Rücken des aus- bzw. einziehenden Mitbewohners ausgetragen wird..


    Lieben Dank für euren Rat! :)

  • Ist eine "einvernehmliche" Mieterhöhung der Nettokaltmiete auf diese Weise potentiell rechtlich zulässig?

    Zulässig ist das. Wie das Wort "einvernehmlich" schon sagt, bedeutet das eine beidseitige Zustimmung. Der Vermieter kann diese also nicht erzwingen, auch nicht gerichtlich.

    Ist es korrekt, dass, wenn ein Bewohner bei drei gleichberechtigten Hauptmietern auszieht, der Mietvertrag komplett gekündigt werden muss?

    Einen generellen Anspruch auf Mieterwechsel gibt es nicht. Dieser lässt sich auch nicht dadurch herleiten, dass es in der Vergangenheit schon Mieterwechsel gab. Falls der Vermieter nicht einverstanden ist, bleibt tatsächlich nur die Kündigung. Etwas anderes ergibt sich, wenn schon bei Vertragsschluss aufgrund der Umstände klar war, dass Mieterwechsel gewünscht sein werden. Das ist typischerweise bei Studenten der Fall. Ob so ein Sachverhalt hier gegeben sein könnte, lässt sich nicht erkennen.

    Falls es zu einer Neuvermietung käme: in welchem rechtlichen Rahmen darf sich die Miete bewegen bzw. greift der Mietpreisdeckel weiterhin?

    Es kann auch passieren, dass der Vermieter einen neuen Vertrag ablehnt und alle ausziehen müssen.

  • Ist es korrekt, dass, wenn ein Bewohner bei drei gleichberechtigten Hauptmietern auszieht, der Mietvertrag komplett gekündigt werden muss? Falls ja, ändert das Vorgehen der Vermietung bei vorangegangenen Mieterwechseln u.U. etwas an der Sachlage?

    I.d.R. ist es so, dass der Mietvertrag gekündigt werden muss, wenn einer der Mieter aus dem Mietverhältnis austreten will. Ob sich hier aus dem Vertrag oder den Umständen des Einzelfalls eine andere Situation ergibt, können wir nicht abschätzen. Ich denke, hier ist eine Beratung bei einem Anwalt durchaus angeraten, wenn ihr das Vorgehen des Vermieters nicht mehr dulden wollt. Ich denke, es wäre gut zu wissen, ob hier der Vermieter ein Druckmittel in der Hand hat oder nicht.

    -> Falls es zu einer Neuvermietung käme: in welchem rechtlichen Rahmen darf sich die Miete bewegen bzw. greift der Mietpreisdeckel weiterhin?

    Innerhalb der Vorgaben der Mietpreisbremse, also Mietspiegel + 10 % bei Neuvermietung. Eure bisherige Miete spielt dann keine Rolle mehr. Letztlich ist dann der Mietvertrag gekündigt und der Vermieter bietet einen neuen Vertrag an, zu den Konditionen die er möchte und die gesetzlich z. Die könnt ihr annehmen oder ausziehen. Ggf. bietet aber der Vermieter auch schlicht keinen neuen Vertrag mehr an, weil er aus seiner Sicht unkompliziertere Mieter möchte.

    "Widerrechtlich" sind Mieterhöhungen nicht, da sie immer mit einem Einverständnis des Mieters einhergehen. Der Mieter kann jegliche Mieterhöhungen akzeptieren, wenn er das möchte und damit sind die völlig legal. Es gibt lediglich Grenzen bei dem, was der Vermieter gerichtlich durchsetzen kann gegen den Willen des Mieters.

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